Verbandsgemeinde Kirchen plant Satzungsänderung zur vereinfachten Vermittlung
Kirchen überarbeitet Satzung: Neue Regelung für Asylunterkünfte
Die Verbandsgemeinde Kirchen hat kürzlich das leer stehende Hotel am Flugplatz in Wingendorf/Katzwinkel angemietet. Dort soll eine Sammelunterkunft für geflüchtete Menschen geschaffen werden. Foto: Thomas Leurs
Thomas Leurs

In der Verbandsgemeinde Kirchen soll die Satzung für die Benutzung der Asylbewerber-, Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte geändert werden. Ziel soll sein, die Sachbearbeitung und Abrechnung zu erleichtern. Welche Vorteile die neue Satzung bietet, erläuterte Bürgermeister Andreas Hundhausen (SPD) kürzlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Verbandsgemeinde.

Das Thema Flüchtlinge und deren Unterbringung bleibt auch in der Region aktuell. Im vergangenen Jahr kamen 317 Geflüchtete in den Kreis Altenkirchen, in diesem Jahr sind es bis Stand Anfang November 345 (unsere Zeitung berichtete). Grundstückseigentümer stellen dann ihre Wohnungen zur Verfügung, die die Verbandsgemeinde dann anmietet und im Untermietverhältnisse an die Geflüchteten zugeteilt werden.

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