Ab Donnerstag, 4. März, wird demnach der Präsenzunterricht an Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen eingestellt. In den fünften und sechsten Klassen der weiterführenden Schulen, wo der Präsenzunterricht am Montag, 8. März, wieder beginnen sollte, wird er ausgesetzt. Die Notbetreuung an den allgemein bildenden Schulen und in Kindertagesstätten läuft weiter, ebenso der Prüfungsbetrieb an den Berufsschulen.
Außerdem gilt ab dem 4. März eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. Ausnahmen gelten unter anderem aus beruflichen Gründen. Zudem gilt eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen in der Zeit von 5 bis 21 Uhr. Besuchszeiten für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden eingeschränkt, Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nur noch eine Person für die Dauer einer Stunde täglich zu Gast haben. Auch hier gibt es Ausnahmen.
Diese Regeln gelten zunächst bis einschließlich Freitag, 12. März, und werden mittels Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung bekannt gegeben. Alle anderen Regelungen der ab dem 1. März geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung gelten weiter.
Darauf haben sich der Landkreis, das Gesundheitsministerium und das Bildungsministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am Montagvormittag in einer Telefonkonferenz verständigt. Landrat Peter Enders: „Natürlich wünschen wir uns alle, dass Einschränkungen zurückgenommen werden können. Allerdings sehen wir im Kreis mit der hohen Inzidenz gerade eine Entwicklung, die in eine andere Richtung zeigt.
Abstand und Vorsicht bleibt das Gebot der Stunde, gerade angesichts der sich schneller ausbreitenden Virus-Mutation. Von 320 nachgewiesen aktiven Corona-Infektionen im Kreis am Sonntag handelte es sich bei 136 um Mutationen, bei weiteren 80 um Verdachtsfälle. Deshalb haben wir uns in enger Abstimmung mit den Vertretern des Landes auf dieses Vorgehen verständigt, das natürlich auch ein Stück weit präventive Wirkung haben soll“, so der Chef des Kreishauses.
Hintergrund des Maßnahmenbündels: Paragraf 23 der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz regelt, dass Landkreise, deren Sieben-Tage-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge die 100er-Marke überschreitet, in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und gegebenenfalls der Schulaufsicht entsprechende Maßnahmen ergreifen muss.
Landrat Enders: „Wir sehen derzeit die sich schnell ausbreitende britische Mutation vor allem im Umfeld von zwei Kindertagesstätten. Insgesamt ist das Infektionsgeschehen aber sehr diffus. Die erneute Schließung vor allem der Grundschulen soll verhindern, dass es hier zu weiteren Ausbreitungen kommt.“