Betzdorfer „Godfather“-Prozess
Ist heimlich angefertigte Tondatei zulässiger Beweis?
Eine heimlich mit dem Handy angefertigte Audioaufnahme hatte in Betzdorf den „Godfather“-Prozess schlagartig gekippt. Doch sind
Eine heimlich mit dem Handy angefertigte Audioaufnahme hatte in Betzdorf den „Godfather“-Prozess schlagartig gekippt. Doch sind derartige Tonaufnahmen überhaupt erlaubt – und als Beweismittel überhaupt zulässig? (Symbolfoto)
Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine heimlich mit dem Handy angefertigte Audioaufnahme hatte in Betzdorf den „Godfather“-Prozess schlagartig gekippt. Doch sind derartige Tonaufnahmen überhaupt erlaubt – und als Beweismittel überhaupt zulässig?

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Der „Godfather“-Prozess war am Betzdorfer Amtsgericht am 20. Juli durch eine heimlich mit dem Handy angefertigte Audiodatei schlagartig gekippt worden. Aber sind solche Aufnahmen nicht verboten? Und ist solch ein Beweismaterial im Gericht überhaupt zulässig?

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