Fahrlässige Tötung
Hotelbrand in Bruchertseifen: Besitzer angeklagt
Weil in dem ehemaligen Hotel Kroppacher Schweiz in Bruchertseifen wegen mangelnden Brandschutzes eigentlich keine Mieter hätten leben dürfen, wurde jetzt Anklage gegen den 75-jährigen Besitzer erhoben wegen fahrlässiger Tötung. Bei einem Feuer im Februar 2023 war ein 64-jähriger Bewohner ums Leben gekommen.
Sonja Roos

Gut zwei Jahre nach dem verheerenden Brand in dem ehemaligen Hotel Kroppacher Schweiz mit einem Toten muss sich jetzt der 75-jährige Besitzer wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt im Mai.

Gegen den Besitzer des Hotels „Kroppacher Schweiz“ in Bruchertseifen wurde, wie unsere Zeitung jetzt erfuhr, Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dem 75-Jährigen wird vorgeworfen, am 26. Februar 2023 den Tod eines Menschen durch Fahrlässigkeit verursacht zu haben. An diesem Tag hatte es in dem ehemaligen Hotel, welches zuletzt unter anderem als Sozialunterkunft genutzt worden war, gebrannt. Während sich sieben Personen aus dem Gebäude ins Freie hatten retten können, blieb ein 64-jähriger Hausbewohner vermisst. Später fanden Brandermittler der Kripo Betzdorf dann eine männliche Leiche in dem zerstörten Gebäude. Der Mann war verbrannt.

Knapp ein Jahr später, im Mai 2024, brannte es erneut in dem Hotel, die Ermittlungen hierzu dauern noch an. „Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Brandstiftung handelt. Seitens der Polizei wird Täterhinweisen nachgegangen“, sagt die Staatsanwaltschaft zu diesem Vorfall.

„Als Ursache des Feuers könnte ein unachtsamer Umgang mit Tabakresten als auch die unsachgemäße Nutzung eines Gasheizstrahlers oder eines Pelletofens in Betracht kommen.“
Staatsanwaltschaft Koblenz

Dem Besitzer wird im Zusammenhang mit dem ersten Brand vorgeworfen, dass in dem Hauptteil des Gebäudes, in dem das Feuer ausgebrochen war, wegen einer vom Kreis schon vor 2023 ausgesprochenen Nutzungsuntersagung aufgrund mangelnden Brandschutzes überhaupt kein Mieter mehr hätte untergebracht werden dürfen. Zudem wurden die Zimmer in dem maroden Hotel zum Teil mit Pellet- und kleinen Gasöfen beheizt, beides Gefahrenquellen, die den Brand verursacht haben könnten. „Ausweislich des eingeholten Brandgutachtens war die Brandursache in 2023 nicht mit abschließender Sicherheit feststellbar. Als Ursache des Feuers könnte ein unachtsamer Umgang mit Tabakresten als auch die unsachgemäße Nutzung eines Gasheizstrahlers oder eines Pelletofens in Betracht kommen. Allerdings konnten auch weitere Ursachen nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden“, so die Staatsanwaltschaft Koblenz.

Nach Auskunft des Amtsgerichts in Altenkirchen beginnt der Prozess am Mittwoch, 14. Mai, 9 Uhr. Zeugen seien derzeit nicht geladen.

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