Nach Fall der Remagener Brücke
Hitlers Standgerichte sprachen im Westerwald Unrecht
Dieses Bild zeigt Karl Krämer aus Anhausen im Jahr 1927 auf seinem Motorrad. Im Hintergrund ist die Ludendorff-Brücke zu sehen – besser bekannt ist als die Brücke von Remagen.
Kurt Krämer. Gemeinfrei

Am 7. März 1945 eroberten US-Truppen die als „Brücke von Remagen“ berühmt gewordene Ludendorff-Brücke über den Rhein. Das welthistorische Ereignis weist Bezüge in den Westerwald auf. Sie zeigen einmal mehr die Grausamkeit des NS-Regimes.     

Nach der Eroberung der Ludendorff-Brücke bei Remagen am 7. März 1945 gelingt es den US-Truppen schnell, ihren rechtsrheinischen Brückenkopf zu erweitern und ihren Vormarsch in Richtung Rheinland und Ruhrgebiet fortzusetzen. Noch im März 1945 werden Städte wie Altenkirchen, Hachenburg oder Montabaur von der Naziherrschaft befreit – doch dies ist nicht der einzige Bezug des welthistorischen Ereignisses zum Westerwald.

Zwei Tage nachdem die Brücke an die Alliierten fällt, setzt Adolf Hitler das „Fliegende Standgericht West“ ein – knapp eine Woche später werden vier Offiziere wegen „Feigheit vor dem Feinde“ zum Tode verurteilt und unmittelbar im Wald nahe Oberirsen und dem heutigen Ortsteil Rimbach erschossen. Akribisch erforscht wurden die Vorgänge von dem in Harbach lebenden Historiker Heinz Werner Sondermann in seinem Werk „Standgerichte im Zweiten Weltkrieg“, worüber die Rhein-Zeitung 2015 in einer von Olaf Goebel verfassten Rezension erstmals berichtete.

Die Gerichtsverfahren unter dem Vorsitz eines Generalleutnants Rudolf Huebner werden demnach zur Farce. Den Angeklagten wird kein Verteidiger zugebilligt, das Gericht hält sich an keine Prozessordnung. Wegen Feigheit vor dem Feind und Dienstvergehen werden der erst am 7. März 1945 ernannte Remagener Kampfkommandant Major Hans Schneller (32) und Flak-Batteriechef Obl. Karl-Heinz Peters (29) am 13. März in Rimbach hingerichtet, einen Tag später trifft in Oberirsen das Todesurteil die Pionieroffiziere Major d. R. August Kraft (53) und Major d. R. Herbert Strobel (49). Sie werden vermutlich auf unwürdige Art mit einem Genickschuss hingerichtet. Nach dem Krieg werden 1951 die Schuldsprüche als Fehlurteile bewertet, doch das Ermittlungsverfahren wegen Unmenschlichkeit, Rechtsbeugung und Mord gegen die Mitglieder des Standgerichts wird eingestellt. 

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