Der Prozess fand am Amtsgericht Altenkirchen statt. Annika Stock
Ein 62-Jähriger aus dem Raum Altenkirchen muss für neun Monate ins Gefängnis. Er hatte in einem Vereinsheim „Heil Hitler“ gerufen, einen Koch bedroht und verletzt. Das Amtsgericht sah keine Bewährung mehr als gerechtfertigt an.
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Neun Monate Freiheitsstrafe: So lautete am Mittwochmittag der Urteilsspruch der Richterin vor dem Amtsgericht Altenkirchen gegen einen 62-Jährigen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung und Körperverletzung.