Eckdaten für den Haushalt im Kreisausschuss vorgestellt: Kreisumlage soll 2023 um 4,5 Punkte auf 40 Prozent sinken
Haushalt 2023: Biontech-Spritze päppelt auch den Kreis Altenkirchen auf
Die Eckpunkte für den Kreishaushalt 2023 liegen auf dem Tisch – und dank der Neuregelung des Finanzausgleiches und eines Steuersegens durch das Mainzer Unternehmen Biontech erwartet das AK-Land ein deutliches Plus in den Kassen. Konsequenz: Die Kreisumlage soll im kommenden Jahr auf 40 Prozent sinken. Symbolfoto: dpa
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Kreis Altenkirchen. Am vergangenen Donnerstag mussten im Kreishaus erneut die Rechenstifte ausgepackt werden. Denn mit neuen Orientierungswerten des Landes vor dem Hintergrund des neuen kommunalen Finanzausgleiches wurde so manche bis dahin getätigte Kalkulation mit Blick auf den Haushalt 2023 Makulatur, wie Marc Schwan den Mitgliedern des Kreisausschusses am späten Montagnachmittag erläuterte.

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Doch eines kann man sagen: Das (Nach-)Rechnen hat sich gelohnt, zum Schaden des Landkreises waren die neuen Nachrichten aus Mainz nicht. Ganz im Gegenteil: Denn zusätzliche 82 Millionen Euro an Finanzausgleichumlage, die das Land dem Kreis Altenkirchen für das kommende Jahr in Aussicht stellt, haben nicht nur zur Folge, dass der Etatansatz nicht nur im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein Plus aufweist. Gleichzeitig ermöglicht der Geldsegen, dass im kommenden Jahr die Kreisumlage um 4,5 Punkte von 44,5 auf 40 Prozent sinken kann – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien.

„Das sind erfreuliche Zahlen, wie ich sie in den vergangenen Jahren noch nicht erlebt hatte“, freute sich auch Landrat Peter Enders. „Der Gesamtkreis ist Profiteur dieses Finanzausgleichs“, ergänzte Schwan. Im Prinzip sind es das Zusammenspiel zweier Faktoren, die diese Entwicklung begünstigen. Zum einen die richterliche Direktive in Richtung Landesregierung, den Finanzausgleich auf neue Füße zu stellen, um vor allem ärmeren Kommunen mehr finanziellen Spielraum zu gewähren. Zum anderen das massive Steuerplus durch das Mainzer Biotechnologieunternehmen Biontech dank der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes, was bis in die Haushalte der Ortsgemeinden in ganz Rheinland-Pfalz zu Buche schlagen wird. „Im Grunde schauen wir im Moment mehr auf das Ergebnis einer einzigen Firma als auf alle regionalen Wirtschaftsprognosen“, beschreibt Schwan die besondere Situation – ohne dabei aus dem Auge zu verlieren, dass der Etatsansatz für 2023 keine Aussagekraft für die Prognosen in den kommenden Jahren haben wird.

Und so sehen die Etat-Eckpunkte nun im Einzelnen aus: Im Ergebnishaushalt plant der Kreis mit Erträgen von rund 245,73 Millionen Euro und Aufwendungen von knapp 244,3 Millionen. Abzüglich des Saldos aus Zins- und sonstigen Finanzerträgen und -aufwendungen bleibt unterm Strich ein positiver Betrag von knapp 946.500 Euro. „Bei dieser engen Planung haben wir diese Summe bewusst als Puffer stehen lassen“, erläuterte Schwan dem Ausschuss.

Der Finanzhaushalt soll im kommenden Jahr mit einem Überschuss von knapp 2,79 Millionen Euro abschließen. Der Betrag setzt sich aus einem positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen von knapp 7,18 Millionen Euro abzüglich der 4,39 Millionen Euro, mit denen Investitionskredite getilgt werden.

Es sind die eingangs erwähnten 82 Millionen Euro, die die ursprünglich im Kreis veranschlagte Finanzausgleichsumlage von 240 auf 322 Millionen Euro ansteigen lässt. „Hier handelt es sich nun um eine bedarfsgerechte Verteilung und nicht länger um eine strikte Fördermasse“, skizziert Schwan den Vorteil, den das AK-Land aus diesem neuen Verteilschlüssel zieht. Ein weiteres Novum im Haushaltspuzzle: die Neustrukturierung der Schlüsselzuweisungen. Das nach altem Recht stark gefächerte Zuwendungssystem wird künftig durch eine einzige Schlüsselzuweisung B ersetzt. Dadurch dass „so viel Geld im System ist“ (O-Ton Marc Schwan), steigt der Ansatz im Kreishaushalt um gut 21,9 Millionen Euro auf knapp 67,04 Millionen Euro an.

Doch bei all der positiven Entwicklung der Haushaltszahlen werden auch die Steuerzahler und Firmen im AK-Land einen Wermutstropfen hinnehmen müssen. Denn die vom Land angestoßene Anhebung der Nivellierungssätze bei der Grund- und Gewerbesteuer wird bedeuten, dass die Kommunen ihre Bürger und Unternehmen zur Kasse bitten muss.

Die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent soll verhindern, so das Argument der Mainzer Ampelregierung, dass eine Gemeinde durch Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze die eigenen Bürger weniger belaste als andere, um sich damit Mehreinnahmen durch höhere Schlüsselzuweisungen vom Land zu beschaffen. Die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer orientiert sich demnach am Bundesdurchschnitt, der Satz bei der Gewerbesteuer bleibt in Rheinland-Pfalz unter dem Mittelwert für ganz Deutschland.

Von Markus Kratzer

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