Prozess um Drama in VG Hamm
Hat Hotelbesitzer Tod eines Mieters in Kauf genommen?
Vor dem Altenkirchener Amtsgericht begann am Mittwoch der Prozess gegen einen ehemaligen Hotelbesitzer aus der VG Hamm, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist.
Sonja Roos

Hat ein 76-jähriger Hotelbesitzer aus der VG Hamm durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen in Kauf genommen? Das sollte nun vor dem Altenkirchener Amtsgericht verhandelt werden, wo der Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. 

Lesezeit 2 Minuten

Der Prozess um einen 76-jährigen Hotelbesitzer aus der Verbandsgemeinde Hamm, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist, wurde bereits mit Spannung erwartet. Entsprechend hatten auch einige Zuschauer im Saal 209 des Altenkirchener Amtsgerichts Platz genommen.

Der Angeklagte, der durch den Altenkirchener Anwalt Thomas Düber vertreten wurde, machte einen angeschlagenen Eindruck, während der Staatsanwalt die Anklage verlas. Vorgeworfen wird dem Mann, am 26. Februar 2023 den Tod eines Menschen durch Fahrlässigkeit verursacht zu haben. Denn das ehemalige Hotel, das in der VG Hamm liegt, hätte eigentlich nicht mehr bewohnt werden dürfen. Bereits 2020 waren erhebliche Mängel in puncto Brandschutz festgestellt worden.

Kreisverwaltung sprach schon vor Jahren eine Nutzungsuntersagung aus

Die Kreisverwaltung in Altenkirchen sprach daraufhin eine Nutzungsuntersagung aus – zumindest für den Hauptgebäudeteil. Die Räumung des Gebäudes wurde angeordnet. Auch war dem Mann untersagt worden, die Zimmer weiterhin mit für den Innenbereich ungeeigneten Gas- und Pelletöfen zu beheizen. Jedoch hielt sich der Angeklagte weder an die Nutzungsuntersagung, noch an das Verbot, mit den Öfen zu heizen. Im Gegenteil vermietete er weiterhin Zimmer in dem baufälligen Haupthaus und stellte seinen Mietern auch weiterhin die Gas- und Pelletöfen zur Verfügung. Die Gasflaschen zum Nachfüllen wurden unsachgemäß im Gebäude gelagert.

Am 26. Februar 2023 war es dann zu einem ersten Brand gekommen - das Hotel stand 2024 dann noch einmal in Flammen, dabei kam aber zum Glück niemand ums Leben. Warum es brannte, hätte sich im Nachgang nicht mehr zweifelsfrei ermitteln lassen, man gehe jedoch davon aus, dass es entweder durch eine Zigarette zu dem Feuer kam, oder aber durch einen der Öfen, so der Anklagevertreter. Während sich die anderen Bewohner noch ins Freie retten konnten, kam ein Mann ums Leben. Seine verkohlte Leiche wurde später aus dem Haupttrakt des Hotels geborgen.

„Hätte der Angeklagte der behördlichen Weisung Folge geleistet, wäre die Person nicht gestorben.“
Aus der Anklageverlesung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er sich nicht an die behördlichen Anweisungen gehalten habe. „Hätte der Angeklagte der behördlichen Weisung Folge geleistet, wäre die Person nicht gestorben“, heißt es weiter in der Anklage.

Nach der Verlesung der Anklage kam der Prozess jedoch unerwartet zu einem sehr schnellen Ende, denn der Angeklagte ließ durch seinen Anwalt Thomas Düber verkünden, dass er sich nicht einlassen werde, weder zu den Vorwürfen, noch zu seiner Person. Da für den ersten Prozesstag keine Zeugen geladen waren, beschloss das Gericht daraufhin, einen neuen Termin anzusetzen und dann die Zeugenaussagen zu hören. Die Verhandlung wird nun am Mittwoch, 3. September, um 9 Uhr fortgesetzt.

Die Zuschauer verließen den Saal daraufhin kopfschüttelnd. „Unglaublich, und jeder weiß, dass weiterhin Leute da wohnen. Da sind auch einfach Stromkabel quer über den Hof gespannt. Man kann nur hoffen, dass es nicht wieder brennt“, sagte einer der Zuschauer, der im gleichen Ort wohnt. Er will im September wiederkommen, um den Prozess weiter zu verfolgen.

Top-News aus der Region