Fall aus VG Daaden-Herdorf
Haftstrafe für jungen Mann wegen Hass-Posts auf X
Ein 31-Jähriger wird am Amtsgericht Betzdorf zu einer Haftstrafe auf Bewährung verteilt, weil er unter anderem einen Kommentar im Internet gepostet hat, der als Volksverhetzung gewertet wird.
Thomas Leurs

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das bekommt ein 31-Jähriger aus der VG Daaden-Herdorf zu spüren. Fremdenfeindliche Kommentare hatte er auf der Plattform X gepostet. Und muss sich am Amtsgericht Betzdorf wegen Volksverhetzung verantworten.

Bei seinen Kommentaren im Internet ist Martin K. (Name geändert) nicht zimperlich. Der 31-Jährige aus der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf wird vom Staatsanwalt am Betzdorfer Amtsgericht mit seinen Taten von September bis November 2023 konfrontiert. Kommentare wie „Raus mit den Dreckskanaken“ und „Direkt eine Bombe auf diese Dreckskanaken werfen“ sind darunter gewesen. Vier dieser Postings fallen unter den Vorwurf der Billigung von Straftaten, einen weiteren Fall wertet der Staatsanwalt als Volksverhetzung. Kein Kavaliersdelikt. Denn darauf kann eine Haftstrafe ab drei Monaten bis zu fünf Jahren resultieren.

Martin K. räumt die Taten auch gleich vollumfänglich ein. „Ja, ich habe das geschrieben“, sagt er der Richterin und zeigt sich direkt reuig: „Das war nicht richtig.“ Als Grund nennt der 31-Jährige Wut und dass er zu dem Zeitpunkt betrunken gewesen sei. Auch habe er psychische Probleme, wolle deshalb in Behandlung gehen. Seine Mutter, die bei dem Gerichtsprozess dabei ist – für einen Pflichtverteidiger hat das Geld nicht gereicht – bestätigt das. Er habe bereits ein Jahr lang eine Therapie gemacht, diese habe aber nicht viel gebracht, so die Mutter.

Mutter beschreibt Sohn als ruhigen, nicht gewalttätigen Menschen

So wie ihr Sohn mit seinen Kommentaren rüberkommt, sei er vom Charakter gar nicht. „Er hat viel Mobbing und Negatives erfahren“, schildert seine Mutter. Er sei ein Opfer. „Er ist kein Typ, der handgreiflich wird. Er ist überhaupt nicht gewalttätig“, führt sie weiter fort. Zudem hätten sie viele ausländische Freunde. Straffällig ist Martin K. bislang nicht gewesen. Es sind keine Eintragungen im Bundeszentralregister über ihn erfasst.

Nach der halbstündigen Verhandlung will sich der Staatsanwalt auch kurz halten. Der Angeklagte räume die Taten ein, was für ihn spreche. Auch sei er wohl berauscht gewesen, als er die Posts verfasste. Dazu komme, dass er in psychiatrischer Behandlung gewesen ist. Was aber gegen ihn spreche, das seien die mehrfachen Straftaten, die er begangen hat, wobei sich der Staatsanwalt auf die fremdenfeindlichen Kommentare bezieht.

Staatsanwalt fordert sechs Monate Haft auf Bewährung

Der Staatsanwalt fordert deshalb eine Freiheitsstraße von sechs Monaten, die auf eine Bewährung von drei Jahren angesetzt werden solle. Zudem solle der Angeklagten einem Bewährungshelfer unterstellt werden und er solle – nachdem er seine Therapie abgeschlossen habe – noch 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Nach kurzer Unterbrechung geht die Richterin in ihrem Urteil bei allen Forderungen des Staatsanwaltes mit. Zur Urteilsbegründung erklärt sie: „Diese Taten können wir nicht einfach abtun. Im Internet liest das jeder. Das ist gefährlich für Sie und die Volksgruppen, die Sie hier angegangen sind“, sagt die Richterin an den Angeklagten gerichtet.

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