Kreistag ist einer Meinung
Gutachten zu Euteneuen: Kreis bei Kosten mit im Boot
Die Zukunft des Wehrs Euteneuen steht nach wie vor in den Sternen. Ein von der Stadt Kirchen in Auftrag gegebenes Gutachten soll Argumente für den Erhalt liefern. An den Kosten dafür wird sich auch der Kreis beteiligen, wie der Kreistag einstimmig beschloss.
Josefine Werner

Wird das Siegwehr in Euteneuen nun abgerissen oder nicht? Ein Gutachten soll Wasser auf die Mühlen derer geben, die sich für den Erhalt der Stauanlage starkmachen. An den Kosten für die Expertise wird sich auch der Kreis Altenkirchen beteiligen.

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Der Landkreis Altenkirchen wird sich zu einem Drittel an den Kosten eines von der Stadt Kirchen in Auftrag gegebenen Gutachtens beteiligen, bei dem es um den Erhalt des Siegwehrs in Euteneuen und der damit verknüpften Gewinnung von Wasserkraft geht. Einstimmig fasste der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung diesen Beschluss. Die Gesamtbruttokosten für das Gutachten belaufen sich auf knapp 10.000 Euro.

Damit entschied das Gremium im Sinne seiner im März einstimmig verabschiedeten Resolution, in der alle Beteiligten aufgefordert werden, aktiv eine Lösung zu finden, die die berechtigten Belange sowohl des Natur- und Artenschutzes, der Durchgängigkeit des Gewässers als auch der Energiegewinnung durch Wasserkraft berücksichtigt.

Teilerfolg beim Verwaltungsgericht

Blick zurück: Vor zehn Jahren waren die Wasserrechte der damaligen Eigentümer erloschen, wenig später ging das Wehr in den Besitz des Landes Rheinland-Pfalz über. Seit 2017 laufen die Bemühungen um die Wiedererlangung der Wasserrechte, um in Euteneuen wieder Strom produzieren zu können. Die Investoren hatten damals schon zugesagt, eine moderne Fischtreppe zu bauen, scheiterten aber am Widerstand der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

Das Argument der Landesbehörde: Durch den Abriss des Wehres, der geschätzte Kosten in Höhe von 3 Millionen Euro verursachen würde, könne eine Beeinträchtigung besonders geschützter Arten im Bruch- und Auwald ausgeschlossen werden, sodass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Einfluss auf die Arten in diesem Bereich nötig sei. Im November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz dann den Gegnern eines Abrisses einen Teilerfolg beschert. Es hatte entschieden, dass der Plangenehmigungsbescheid zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen in einem Punkt rechtswidrig sei und daher vorerst nicht vollzogen werden dürfe.

Hundhausen sieht „erfreuliches Signal“

Seitdem laufen die Diskussionen auf vielen politischen Ebenen auf Hochtouren, ob das Siegwehr eine Zukunft haben kann. In dem Antrag auf Kostenbeteiligung berichtet Kirchens Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen von einem Gespräch mit Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord, am 11. April. Darin sei man so verblieben, dass es seitens der SGD Nord keine Einwände gegen den Betrieb einer Wasserkraftanlage in Euteneuen gebe, sofern die Schutzziele eingehalten würden, die durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie festgelegt seien. Nach diesem „erfreulichen Signal des Landes Rheinland-Pfalz“ habe er, Hundhausen, mit dem Dortmunder Planer Gerold Caesperlein Kontakt aufgenommen und das Gutachten in Auftrag gegeben.

Dass die Kreisverwaltung in dieser Angelegenheit zwischen den Stühlen sitzt, machte der zuständige Kreisbeigeordnete Fred Jüngerich in der jüngsten Kreistagssitzung deutlich. So handle die beim Kreis angesiedelte untere Wasserbehörde in staatlichen Auftragsangelegenheiten nach Weisung der vorgeordneten Behörden – im konkreten Fall der SGD Nord als obere Wasserbehörde, deren Antrag auf Rückbau des Stauwehrs Euteneuen noch im Raum stehe, auf dessen Grundlage das Landesumweltministerium 2023 eine Abrissverfügung erteilt habe. „Hier gibt es zwei Prozessbeteiligte, so Jüngerich: die Stadt Kirchen und das Land Rheinland-Pfalz. Wenn wir uns als Verwaltung in dieses Verfahren hineinbegeben, positionieren wir uns gegen unsere vorgesetzten Dienststellen“, gab der Beigeordnete zu bedenken. Man könne die Thematik aber natürlich politisch diskutieren, räumte er ein.

Das bekräftigte auch Landrat Peter Enders. „Der Kreistag ist nicht die Verwaltung – sondern ein politisches Gremium“, betonte er. Und er habe von dort das Signal erhalten, dass man diesen Beschluss so möchte. Enders sagte seine Bereitschaft zu, mit der vorgesetzten Behörde darüber zu diskutieren, falls diese den Beschluss „einkassiere“. An die Adresse von Stadtbürgermeister Hundhausen gerichtet, bat der Landrat darum, künftig Anträge auf Kostenbeteiligung vor der Vergabe eines Gutachtens zu stellen.

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