Greensill-Pleite: Im Insolvenzverfahren ist nur wenig Transparenz möglich
Ausschüsse erhalten Informationen über Insolvenzverfahren in nicht öffentlicher Runde
Greensill-Pleite: Im Insolvenzverfahren ist nur wenig Transparenz möglich
Kreis Altenkirchen. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) zumindest einen Teil der Anlagen in Höhe von 3,6 Millionen Euro zurückerhält, die seit der Insolvenz der Greensill Bank im Feuer stehen? Zu dieser Frage gab es in der gestrigen gemeinsamen Sitzung von Kreis- und Werksausschuss im Wissener Kulturwerk keine neue Einschätzung des zuständigen Geschäftsbereichsleiters Gerd Dittmann – jedenfalls nicht für Presse und Besucher, denn der Sachstandsbericht zum Thema wurde aufgeteilt in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. Das habe seine Gründe in der Aufforderung des Insolvenzverwalters Michael Frege, äußerst sorgsam mit der Weitergabe von Informationen umzugehen, wie Dittmann erklärte. Unter anderem gehe es um die Wahrung von Bank- und Steuergeheimnis sowie Datenschutz.
Und so enthielt die von Dittmann in der Sitzungsvorlage mitgeteilte Chronologie der Ereignisse seit der letzten gemeinsamen Sitzung am 26. April vor allem Allgemeinplätze – etwa die Informationen, dass am 29. April die Forderungsmeldung des AWB bei der Kanzlei des Insolvenzverwalters eingegangen ist und dass eine Teilnahme an der ersten Gläubigerversammlung am 8.