- Schon im Jahre 2018 musste der Schweizer Asset Manager GAM einen Greensill-Fonds schließen, in Verbindung mit dem überproportional gestiegen Bilanzsumme alleine im Jahr 2019 stieg die Bilanzsumme der Bank von 760 Millionen auf 3,8 Milliarden Euro. Ende 2020 belief sie sich sogar auf 4,5 Milliarden Euro. Gab es keine Warnung von dem vertrauten Finanzberater oder eigene Bedenken innerhalb des AWB?
- Wurde die Reform der Einlagensicherung im Oktober 2017 vom AWB überhaupt zur Kenntnis genommen? Der hieraus resultierende Handlungsbedarf wurde augenscheinlich nicht registriert.
- Hat der Abfallwirtschaftsbetrieb für die zurückgestellten Mittel zur Sicherung und zum Rückbau der Deponie Nauroth „Anlagenrichtlinien“ definiert?
- Wie hoch sind insgesamt die zurückgestellten Mittel und bei welchen weiteren Banken bestehen Anlagen. Wenn ja, sind diese durch den Einlagensicherungsfonds der betroffenen Bank geschützt?
- Langfristig zurückgestellte Mittel, wurden augenscheinlich revolvierend kurzfristig als Kontoguthaben/Termineinlage angelegt, prinzipiell stellt sich hier die Frage warum nur diese Anlageform gewählt wurde?
Die FDP-Fraktion und ihr Vorsitzender Udo Piske verweisen in dem Brief darauf, dass die Europäische Zentralbank (EZB) seit geraumer Zeit die kurzfristigen Zinsen durch den Negativzins steuere, der den Kreditinstituten für die von diesen bei der EZB geführten Guthaben belastet werde.
Die Kreditinstitute wiederum seien in den zurückliegenden Jahren verstärkt dazu übergegangen, diesen Negativzins Ihren Kunden weiter zu belasten. „Bei einer Anlage mit Negativzinsen wäre bei dem Volumen von 3,6 Millionen Euro ein Verlust von 18.000 Euro pro Jahr derzeit fällig, immer noch überschaubarer als der Totalverlust von 3,6 Millionen Euro“, so die Rechnung der Liberalen. Bei den Geldern handele es sich um Gebühren aller Bürger im Kreis Altenkirchen, mit dem Vermögen sei so umzugehen, als wäre es in privater Hand, also auch mit den vergleichbaren Einlagensicherungen.
Aus diesem Grund beantragt die FDP-Fraktion in dem Schreiben, Anlagenrichtlinien, falls vorhanden, so zu ändern, dass nur Bankanlagen, die über einen entsprechenden Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, zulässig werden. Gegebenenfalls sollten entsprechende Anlagenrichtlinien erlassen werden. Die FDP macht sich zudem dafür stark, alternative längerfristige Anlageformen in Wertpapieren zu ermöglichen. Diese seien immer Sonder- bzw. Treuhandvermögen und von der Insolvenz eines Kreditinstitutes nicht betroffen.
Zudem beantragen die Liberalen, falls weitere Anlagen bei anderen Banken bestehen, die auch nicht über einen entsprechenden Einlagensicherungsfonds geschützt seien, diese umgehend umzuschichten – auch unter Inkaufnahme der Negativzinsen.