Das Koblenzer Verwaltungsgericht teilte an diesem Dienstag mit, dass der Plangenehmigungsbescheid zum Rückbau des Stauwehrs Euteneuen in einem Punkt rechtswidrig sei und daher vorerst nicht vollzogen werden dürfe. Seit Jahren schon kämpft die Kommunalpolitik vor Ort für den Erhalt des Wehrs und die Wiederkehr der Stromgewinnung aus Wasserkraft. Die Entscheidung des Gerichts ist ein kleiner Etappensieg. Doch endgültig verhindert ist der Rückbau damit noch nicht.
Rückblick: Seit 2015 ist die Wehranlage nun nicht mehr in Betrieb. Um die Anlage rückzubauen, hatte die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord vor etwas mehr als einem Jahr – im Dezember 2023 – eine sogenannte UVP-Vorprüfung durchgeführt. UVP steht für Umweltverträglichkeitsprüfung. In der Vorprüfung ging es darum, herauszufinden, ob eine UVP notwendig ist. Nach dem Rückbau des Wehres ist zudem noch eine Umgestaltung des Flussbetts in ein sogenanntes naturnahes asymmetrisches Raugerinne geplant.

Scheitert das Comeback der Wasserkraft endgültig?
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Laut der SGD Nord sei diese UVP nicht notwendig. „Sie kam zu dem Ergebnis, durch das Vorhaben seien keine Beeinträchtigungen schutzwürdiger Umweltbelange zu erwarten“, schreibt das Verwaltungsgericht über die Behörde. Doch gegen diese Entscheidung wurde Klage erhoben und ihr jetzt teilweise recht gegeben. Denn – so schreibt das Verwaltungsgericht weiter – leide die Plangenehmigung an einem „erheblichen Verfahrensfehler, der die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung zur Folge habe“.
Nicht nachvollziehbar sei das Ergebnis der UVP-Vorprüfung für den Bereich des „artenschutzrechtlichen Fachbeitrags“. Laut dem Koblenzer Gericht lasse sich daraus nicht eindeutig entnehmen, ob besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten mit starker Bindung an Stillgewässer möglicherweise in relevanter Weise betroffen seien.

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Ein Aus für den Rückbau des Wehres bedeutet das aber nicht. Denn auch wenn Verfahrensfehler festgestellt wurden, wird laut dem Gericht dadurch nicht automatisch die Plangenehmigung für den Rückbau aufgehoben. Die SGD Nord könnte noch eine Planergänzung ausarbeiten oder gleich ein weiteres Verfahren. Dann würde wieder über den Rückbau entschieden, dessen Ausgang offen ist. Zum Ende betont das Verwaltungsgericht noch, dass die Plangenehmigung keine für die Klägerin rügefähigen Verfahrensmängel oder materiellen Fehler aufweise.
Was nun konkret nachgeholt wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach (CDU) unserer Zeitung auf Anfrage: „Jetzt müssen der Auenwald, die Auswirkungen auf die Absenkung des Wehres auf den Auenwald und die verschiedenen Lebewesen im Gewässer und im Auenwald nochmal neu untersucht werden.“ Der Wallmenrother Politiker hatte sich in den vergangenen Jahren vehement für den Erhalt des Wehrs in Euteneuen und die Reaktivierung der Wasserkraft durch einen Investor eingesetzt. Er fordert nun die anderen Abgeordneten in der Region auf, sich ihm anzuschließen.