Justiz Westerwälder Unternehmer wehrte sichauch gegen Fotos im Internet
Gericht urteilt: Westerwälder AfD-Mann darf nicht "Gesocks" genannt werden
Nicht alle Fotos oder Äußerungen dürfen im Internet verbreitet werden, entschied das Amtsgericht in Westerburg. Symbolfoto: dpa​

Westerwald. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Amtsgericht in Westerburg: Ein Geschäftsinhaber aus dem Westerwaldkreis, der auch als Unternehmer im AK-Land tätig ist, hatte auf Unterlassen geklagt, weil der Verein für Demokratie, Menschenrechte, Offenheit und Solidarität (Demos) Bilder von ihm beim sogenannten Kyffhäuser-Treffen einer extrem-rechten AfD-Gruppierung  auf Facebook geteilt hatte.

Lesezeit 2 Minuten
Deshalb hatte Demos Gleichgesinnte übers Internet dazu aufgerufen, der Verhandlung beizuwohnen und sich dadurch solidarisch zu zeigen. In einem Eilverfahren verfügte ein Zivilrichter, dass die Beklagte den Geschäftsmann nicht, wie geschehen, als „Gesocks“ bezeichnen darf und dass das Teilen von Fotos des Klägers mit Vergrößerungen und sichtbarer Kennzeichnung im Internet zu unterbleiben hat.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region