Betzdorf
Gericht: Flüchtlinge erschrecken, das geht überhaupt nicht
Justizia

Symbolfoto

dpanitf3. dpa

Betzdorf. Am Abend des 23. Oktobers 2015 fuhren drei Personen mit ihren Rollern (Kennzeichen abmontiert) zur Flüchtlingsunterkunft in Derschen. Vor der Tür fuhren sie hupend auf und ab, warfen Knallfrösche und Steine. Dass so etwas nicht geht und den Straftatbestand der gemeinschaftlich begangenen Volksverhetzungen erfüllt, das wurde gestern vor dem Jugendschöffengericht in Betzdorf zwei Jugendlichen und einem Erwachsenen deutlich gemacht. Zur Tatzeit waren die Jugendlichen jeweils 15 Jahre alt, der Erwachsene 21.

Aktualisiert am 15. Dezember 2016 17:11 Uhr
Von unserem Redakteur Andreas Neuser Sie trafen sich an dem Tag in der Garage des 21-Jährigen, plauderten und fuhren nach Daaden zum Textildiscounter Kik. Dort kaufte der 21-jährige Knallkörper. Vor Gericht war erst einmal nicht klar, waren es Knallerbsen oder Knallkörper mit einer größeren Wucht.

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