Ab heute gilt eine Aufstallpflicht für weite Teile der VG Altenkirchen-Flammersfeld
Geflügelpest: Wie sich der Kreis Altenkirchen wappnet
Nachdem in der Verbandsgemeinde Puderbach ein Fall von Geflügelpest bestätigt wurde, hat auch der Kreis Altenkirchen in einer Allgemeinverfügung Vorkehrungen getroffen. Symbolfoto: dpa

Kreis Altenkirchen. Nachdem in einer kleinen Hühnerhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach im Kreis Neuwied die Geflügelpest nachgewiesen wurde, hat dies auch Auswirkungen auf den südlichen Teil des AK-Lands: In einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb hat der Kreis per Allgemeinverfügung, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt, eine Aufstallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelbetriebe angeordnet.

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Das betrifft laut einer Pressemitteilung aus dem Kreishaus 48 Gemeinden der VG Altenkirchen-Flammersfeld, namentlich Almersbach, Altenkirchen, Berod, Berzhausen, Birnbach, Bürdenbach, Burglahr, Eichen, Ersfeld, Eulenberg, Fiersbach, Flammersfeld, Fluterschen, Forstmehren, Gieleroth, Giershausen, Güllesheim, Hasselbach, Helmenzen, Hemmelzen, Hirz-Maulsbach, Horhausen, Kescheid, Kircheib, Kraam, Krunkel, Mehren, Michelbach, Neitersen, ...

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