Kundenbonus ist in der Gastronomie eine diffizile Angelegenheit - Tronc-Modell ist beliebt, birgt aber steuerliche Probleme
Gastronomie: Wem gehört eigentlich das Trinkgeld?
Wenn es ans Bezahlen geht, erhofft sich das Bedienungspersonal ein Trinkgeld. Doch wem steht der Bonus des Kunden zu? Klare gesetzliche Regeln gibt es dafür nicht. Foto: dpa
picture-alliance / dpa/dpaweb

Kreis Altenkirchen. Was gehört eigentlich zu einem gelungenen Abend im Restaurant dazu? Eine angenehme Atmosphäre, ein freundlicher Service, gutes Essen, Sauberkeit – wenn alles stimmt, sind die meisten Gäste bereit, ein gutes Trinkgeld zu geben. Zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrags sind in Deutschland üblich. Aber wen belohnen die Gäste eigentlich damit, wem steht es zu? Dem Kellner, der sie so aufmerksam bedient hat? Dem Koch, der heute kulinarische Höchstleistungen vollbracht hat? Oder auch der Reinigungskraft, die dafür gesorgt hat, dass alles sauber ist? Laut Volker Daiss, Geschäftsführer der Koblenzer Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sei das Trinkgeld in der Gastronomie eine diffizile Angelegenheit. „Es gibt tatsächlich Fälle, in denen das Trinkgeld nicht im Service verbleibt, sondern in denen der Arbeitgeber es einbehält. Oder es wandert in einen sogenannten Tronc, einen Pool, aus dem das Trinkgeld am Ende des Abends oder am Monatsende nach einem bestimmten Schlüssel an die Angestellten verteilt wird. Das organisieren die Angestellten selbst.“

Dieses System scheint sich auch im AK-Land mehr und mehr durchzusetzen und wird beispielsweise von den Angestellten in der Marienthaler Klostergastronomie genutzt. „Bei uns werden die Trinkgelder eines Abends auf die Personen aufgeteilt, die anwesend waren und dazu beigetragen haben, dass der Gast zufrieden war“, erklärt Uwe Steiniger, Kreisvorsitzender der Dehoga und Inhaber der Klostergastronomie.

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