Verordnungen im AK-Oberkreis
Für Katzenhalter kann es teuer werden
Nicht kastrierte Katzen sind zu einem großen Problem in der Region geworden. Die Verbandsgemeinden wollen nun mit Verordnungen gegensteuern.
dpa

Zu viele Katzen streunen herrenlos und verwildert durch Gegend – und scheinen sich fleißig zu vermehren. Die Verbandsgemeinden wollen dem Problem nun mit Katzenschutzverordnungen Herr werden. Halter werden verstärkt in die Verantwortung genommen.

Die Verbandsgemeinden im Oberkreis nehmen Katzenhalter stärker in die Verantwortung. Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde (VG) Kirchen hat nun empfohlen, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Sollte der VG-Rat dem folgen, müssen freilaufende Katzen künftig gechippt, registriert und kastriert sein. Für Halter, die dem vorsätzlich oder fahrlässig nicht Folge leisten, könnten Geldbußen bis zu 1000 Euro fällig werden. Ein Nichtbefolgen der Katzenschutzverordnung würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

In der VG Betzdorf-Gebhardshain wird das Thema noch beraten. Der VG-Rat Daaden-Herdorf hat den Beschluss bereits im Oktober getroffen. Dort gilt also bereits eine Katzenschutzverordnung. Da die drei Verbandsgemeinden am Tierschutzverein des Kreises „dranhängen“, so Bürgermeister der VG Kirchen, Andreas Hundhausen, in der Ausschusssitzung, habe es Sinn ergeben, sich unter den Verbandsgemeinden abzustimmen. Dass die VG Daaden-Herdorf die Erste war, ist durchaus naheliegend. Schließlich hat der Tierschutzverein des Kreises seinen Standort in Weitefeld. Der brachte den Stein bereits vor langer Zeit ins Rollen für die Einführung entsprechender Vorschriften, die letztlich dazu dienen sollen, für die Entlastung seiner Ehrenamtlichen zu sorgen.

„Die Schwierigkeiten steigen und die Belastung pro Kopf damit auch.“
Helmut Stühn, Bürgermeister der VG Daaden-Herdorf, über die Folgen der überhandnehmenden Katzenpopulation für den Tierschutzverein Altenkirchen.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Helmut Stühn, hatte während der Beratung der Verordnung im September Verständnis dafür gezeigt, dass die freiwilligen Helfer in Weitefeld am Ende ihrer Möglichkeiten sind. Dazu muss man wissen, dass dort vor allem Katzen untergebracht sind. Die Bezeichnung Stubentiger treffe nämlich immer weniger zu. Zu viele streunen herrenlos und verwildert herum – und scheinen sich fleißig zu vermehren. Die Folge ist ein erhöhtes Aufkommen von gefundenen und abgegeben Tieren beim Tierschutzverein. „Die Schwierigkeiten steigen und die Belastung pro Kopf damit auch“, fasste Bürgermeister Stühn damals die Folgen der überhandnehmenden Katzenpopulation für die Ehrenamtlichen zusammen. Und wie er ebenfalls vor Augen gerufen hatte, nehme die Bereitschaft, dem Problem ehrenamtlich Herr zu werden, ab.

Doch es fehlte eine Rechtsgrundlage. Die wurde zwischenzeitlich geschaffen. Nachdem das Anliegen diesen Juli schließlich erneut vorgetragen wurde, erklärten die Verbandsgemeinden ihre Bereitschaft, eine Verordnung in den Gremien zu Beratung zu stellen. Wie es aus der Vorlage der Daadener Verwaltung hervorgeht, wurde damals allerdings offenbar bereits auf mögliche Hindernisse bei der Durchsetzung hingewiesen.

Verordnung nur ein „zahnloser Tiger“?

Hausherr Stühn hatte im Rahmen der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss vor diesem Hintergrund klargestellt: „Eine wirksame 100-prozentige oder auch nur 90-prozentige Durchsetzung ist uns als Verwaltung nicht möglich. Wir werden keine Katzen fangen und auf Geschlecht untersuchen.“ Allerdings schränkte der Bürgermeister der VG Daaden-Herdorf auch ein: Um einen „zahnlosen Tiger“ handele es sich bei der Verordnung eben nicht, weil damit die Rechtslage geändert werde. Damit gehe eine starke appellative Wirkung einher. An Katzenhalter werde ein Signal ausgesendet, waren sich die Wortbeiträge in der damaligen Ausschussitzung einig. Bürgermeister Stühn ergänzte, dass zwar eine Kontrolle in der Fläche nicht durchsetzbar sei, allerdings könne man nun in Einzelfällen Katzenhalter zur Unfruchtbarmachung und die Kennzeichnung seines Tiers verpflichten.

Konkret heißt es in der Schutzverordnung, wie sie etwa der Haupt- und Finanzausschuss des VG-Rats Kirchen empfiehlt, dass Halter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, dafür sorgen müssen, sie auf eigene Kosten zu kastrieren und mittels Chip kennzeichnen zu lassen. Das könnte früher als die Kastration erfolgen, müsste spätestens aber mit dem Beginn des sechsten Lebensjahrs abgeschlossen sein. In der VG Daaden-Herdorf ist es jetzt schon möglich, Haltern aufzugeben, ihre fortpflanzungsfähige Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

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