„Wir haben Kontakt zum Hersteller der Flächen aufgenommen und versuchen nun, die Farbe so gut es mit dem Hochdruckreiniger wegzubekommen“, berichtet er im RZ-Gespräch. Gelingt das nicht, könnte guter Rat buchstäblich teuer sein.
Schon jetzt ist aber klar, dass der Vorfall nicht folgenlos bleibt. „Als Konsequenz aus den wiederholten Vorfällen im Bereich des Busbahnhofes und bei uns an der Schule haben wir uns nun entschlossen, das Schulhofgelände ab sofort für die Öffentlichkeit zu sperren“, erklärt Marenbach, der Ortsbürgermeister Thomas Schmidt bereits über diesen Schritt informiert hat.
Traurig ist das für Kinder und Jugendliche, die sich korrekt verhalten, denn sie konnten das Areal, zu dem auch ein Spielplatz gehört, bislang nachmittags in ihrer Freizeit nutzen. Laut Marenbach ist die Entscheidung aufgrund der Summe der wiederholten Vorfälle aber alternativlos.
„Das Verbot gibt uns die Möglichkeit durchzugreifen“, erklärt er. Am der Schule benachbarten Busbahnhof und in der näheren Umgebung in Horhausen hatten Jugendliche und junge Erwachsene bereits im November mehrfach randaliert und dabei allein in einer Nacht 20.000 Euro Schaden verursacht.
Während man seinerzeit der Täter habhaft werden konnte, sind die Aussichten dafür bei den Schmierereien auf dem Schulgelände geringer, da niemand beobachtet werden konnte, wie Sebastian Böntgen von der Polizeiinspektion Straßenhaus berichtet.
Es werde gegen unbekannt ermittelt. Natürlich bleibe die Polizei, die sich nach den Vorfällen im November mit Verantwortlichen von Ortsgemeinde, Verwaltung und Schule abgestimmt hat, aber nicht untätig. „Wir halten den Kontrolldruck aufrecht“, so Böntgen.
Laut Andreas Marenbach hatte es zuvor seit November zwar keine größeren Vorfälle in Horhausen mehr gegeben, dass sich dort eine problematische Szene trifft, konnte man aber an deren Hinterlassenschaften ablesen. In einer uneinsehbaren Ecke des Schulgeländes habe der Hausmeister regelmäßig zerbrochene Flaschen, Verpackungsmüll und sonstigen Unrat wegräumen müssen.
Konkrete Pläne gibt es daher Marenbach zufolge für eine Videoüberwachung. Diese Maßnahme müsse aber noch von der Datenschutzbehörde des Landes genehmigt werden.