Vorfall am Elefantenklo
Exhibitionismus-Vorwurf in Betzdorf endet im Freispruch
Auf dem Elefantenklo soll in Betzdorf im vergangenen Sommer ein junger Mann öffentlich onaniert haben. Doch der Angeklagte kann nicht zweifelsfrei als Täter identifiziert werden und wird frei gesprochen.
Thomas Leurs

Wegen exhibitionistischer Handlungen muss sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht Betzdorf verantworten. Er soll in Betzdorf öffentlich onaniert haben. Das behaupten zwei junge Frauen. Doch der Angeklagte hat ein Alibi und zwei Überraschungszeugen.

Es soll im Juni vergangenen Jahres geschehen sein. An einem Abend kurz nach 20 Uhr saßen zwei junge Frauen auf den Sitzplätzen des Cafés Pieroth in der Betzdorfer Fußgängerzone. Sie hätten dort auf ihren Handys Fußball geschaut, erzählt eine der beiden als Zeugin vor Gericht. Dann habe sie den Angeklagten Lamin K. (Name geändert) auf der Rampe gesehen, wie er seine Hose aufgemacht und „sich einen runtergeholt“ habe. Fünf bis zehn Minuten solle die Aktion gedauert haben. Den Namen der Person kannte sie nicht, doch sie habe ihn schon öfters gesehen. Die beiden Mädchen meldeten den Fall der Polizei. Eine Woche später sahen die beiden Lamin K. in der Stadt wieder, informierten die Polizei, und die stellte daraufhin Strafbefehl gegen den 24-Jährigen.

Lamin K. lässt vor Gericht zur Sache seinen Verteidiger für sich sprechen. Dieser gibt an, dass der Angeklagte nicht die Person ist, die die beiden jungen Frauen gesehen haben wollen. „Er war bei seinen Pflegeeltern zu dem gefragten Zeitpunkt“, sagt der Verteidiger. Sein Mandant sei gegen 20 Uhr vom Daaden nach Betzdorf gefahren und dann direkt nach Hause gegangen. Lamin K. sei nicht klar, wie die Frauen ihn erkannt haben wollen, denn die genannte Kleidung passe nicht. Ebenso kenne Lamin K. die Frauen nicht. „Das ist eine ganz blöde Geschichte, die wir hier haben“, so der Verteidiger.

Zeuginnen widersprechen sich in zwei Punkten

Die zweite Zeugin bestätigt vor Gericht, dass sie mit ihrer Freundin an jenem Abend im Sommer 2024 an einer der Tische am Café Pieroth unweit des Elefantenklos gesessen hat. Der Angeklagte sei eine Weile auf der Rampe des Elefantenklos hin und her gelaufen. Auf dem Platz am Café Pieroth steht ein großer Baum. Lamin K. habe sich so positioniert, dass er für die Mädchen fast hinter dem Baum verschwunden gewesen sei. Aber auch sie will gesehen haben, wie er in aller Öffentlichkeit onaniert habe. Auf die Frage, wann genau das Ganze geschehen sein soll, gibt sie 17 bis 18 Uhr an. Das unterscheidet sich von der Aussage ihrer Freundin, die von 20 Uhr gesprochen hatte. Auch nach mehrfacher Nachfrage der Richterin ist sich die zweite Zeugin sicher, dass sich der Vorfall zwischen 17 und 18 Uhr zugetragen haben soll.

Aber nicht nur in diesem Detail unterscheiden sich die Aussagen der beiden Zeuginnen. Die Erste behauptet, der Angeklagte habe sich die Hose bis knapp über die Knie heruntergezogen, die andere sagt, die Hose sei nicht unten gewesen, sondern nur offen. Als ihr ihre eigene Aussage bei der Polizei kurz nach dem Vorfall vorgehalten wird, korrigiert sie ihre Angaben, dass die Hose wohl doch etwas über den Knien gehangen habe. Ihre Kurzsichtigkeit – sie gibt an, dass sie an dem Tag keine Brille getragen hatte – habe sie aber nicht beeinträchtigt. Den Angeklagten habe sie gut erkennen können.

Plötzlich treten zwei neue Zeugen auf

Der Verteidiger des Angeklagten hatte noch zwei Überraschungszeugen parat: die Pflegeeltern des Angeklagten. Die Mutter erzählt, dass sie den ganzen Tag über mit ihrem Sohn über Whatsapp in Kontakt gewesen ist. Ihr Sohn sei morgens in Neuwied gewesen und dann gegen 18 Uhr nach Hause gekommen. An diesem Tag habe ihr Sohn keine Arbeitskleidung getragen, sondern Jeans und Sweatshirt. Das steht im Widerspruch zu der Aussage der beiden Zeuginnen, die den Angeklagten in blau-schwarzer Arbeitskleidung gesehen haben wollen. Der Vater bestätigt die Geschichte.

Bei den nicht konsistenten Aussagen der Zeuginnen kommen sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger zu dem Schluss, dass ein Freispruch erfolgen muss. „Der Angeklagte hat die Tat bestritten, und der Tatnachweis ist nicht zweifelsfrei bewiesen“, so der Staatsanwalt. Er sei sich zwar sicher, dass die beiden jungen Frauen die Dinge, die sie beschrieben haben, so gesehen haben. Aber das Recht sagt in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. So spricht die Richterin Lamin K. nach kurzer Beratung frei. „Das sollte nach den vorangegangenen Plädoyers keine Überraschung sein“, sagt sie. „Das ist ein bisschen dumm gelaufen“, fasst sie die Verhandlung zusammen.

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