Staatsanwalt: Schusswaffengebrauch bei Einsatz im Oktober in Alsdorf gerechtfertigt - Mutmaßlicher Täter erinnert sich an nichts
Ermittlungsverfahren eingestellt: Polizistin handelte bei Messerangriff in Alsdorf in Notwehr

Alsdorf/Koblenz. Der Schusswaffengebrauch durch eine Polizistin bei einem Einsatz am 26. Oktober in Alsdorf war Notwehr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag mit. Am Abend des 26. Oktober war es in Alsdorf nach einem eskalierten Familienstreit zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch und Tasereinsatz gegen einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen gekommen. Als deren Folge hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz gesonderte Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin, die den Schuss aus ihrer Dienstwaffe abgegeben hatte, den Polizeibeamten, der zweimal mit dem Taser geschossen hatte, sowie den 22 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.

Lesezeit 1 Minute
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nun die Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtin wegen des Anfangsverdachts eines versuchten Tötungsdelikts und den Polizeibeamten wegen des Anfangsverdachts der (versuchten) gefährlichen Körperverletzung gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region