Ortsgemeinderat beschließt einstimmig Erhöhung - Hebesätze liegen nicht über den Nivellierungssätzen
Erhöhung einstimmig beschlossen: In Steinebach steigen Grund- und Gewerbesteuer
Auch in der Gemeinde Steinebach entschieden sich die Mitglieder für eine Erhöhung der Hebesätze. Aber nicht so hoch, wie in anderen Gemeinden.
dpa

„Jetzt kommt die leichteste Sache“, scherzte Hans-Joachim Greb, Ortsgemeindebürgermeister von Steinebach, als er in der jüngsten Ortsgemeinderats-sitzung den Punkt „Festlegung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023“ einleitete. Grundsätzlich habe Steinebach immer nur dann die Hebesätze geändert, wenn die Nivellierungssätze erhöht wurden.

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Auch in der Gemeinde Steinebach entschieden sich die Mitglieder für eine Erhöhung der Hebesätze. Aber nicht so hoch, wie in anderen Gemeinden.
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Genau das sieht das Land Rheinland-Pfalz mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich vor, der zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Unter den Nivellierungssätzen dür-fen die Hebesätze der Ortsgemeinden nicht liegen, sofern sie nicht spürbare Nachteile in Kauf nehmen wollen, wie etwa den Verzicht aufFördermittel. Zudem würde die Kommune mit höheren Nivellierungssätzen „reicher“ gerechnet, als sie wirklich ist.

Würde die Gemeinde Steinebach zum Beispiel einen Hebesatz von 500 Prozent ansetzen bei einem Nivellierungssatz von 465, würden bei 216.100 Euro Steuereinnahmen aus der Grundsteuer nach Abzugdes Nivellierungssatzes, der VG-Umlage und Kreisumlage noch 65.350 Euro bleiben. Läge der Satz der Grundsteuer B bei 400 Prozent, betrügen die Einnahmen 172.900Euro und am Ende bliebe der Ortsgemeinde nur noch 22.150 Euro. „Das ist schon ein Unterschied von 43.000 Euro“, sagt Ortschef Greb.

Noch vor der Corona-Pandemiestand die Gemeinde sogar finanziell ziemlich gut da. „Wir hatten das Glück, dass wir nach 2008 guteEinnahmen aus dem Gewerbegebiet hatten“, erklärt Greb. Steinebach habe sogar als finanzielleSpitzengemeinde im Kreis Altenkirchen dagestanden. In den vergangenen Corona-Jahren habe die Ortsgemeinde dann keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorweisen können – das Defizit aber durch Rücklagen ausgleichen können.

Das schlechteste Jahr der Gemeinde

Nach drei negativen Jahren zählt dann auch das vergangene Jahr zu den schlechtesten der Gemeinde, wie Greb vorrechnet. 415.000 Euro seien es gerade mal an Einnahmen gewesen. Zum Vergleich: Vor 18, 19 Jahren habe Steinebach noch gut 1,4 Millionen Euro eingenommen. „Die Steuerkraft der Gemeinde hat gewaltig nachgelas-sen“, stellt Greb unumwunden fest. Doch so hoch wie in vielen anderen Kommunen im Land – Greb liest eine Vielzahl an Hebesätzen über 500 vor – wolle der Ortsbürgermeister in Steinebach nicht zielen.

Zugute kommt Steinebach zumindest, dass es einen Kindergarten besitzt. Dadurch steht der Ort wieder etwas besser da, was Schlüsselzuweisungen vom Land angeht. Zum Ende stimmten die Ratsmitglieder einstimmig dafür, die Grundsteuer A von 320 auf 370, die Grundsteuer B von 370 auf 475 und die Gewerbesteuer von 380 auf 420 Prozent zu erhöhen.

Auch die Fachberatung kommunaler Kindertagesstätten war Thema in der Sitzung. Aufgrund von zukünftigen Personalkostensteigerungen wird der prozentuale Anteil, den die Gemeinden zahlen, angepasst. Der Stellenumfang ist im Kreis Altenkirchen von 0,75 auf 1,0 Mitarbeiterstellen aufgestockt worden. So soll die Beteiligung nur noch bei 0,25 Prozent statt wie bislang 0,3 Prozent liegen. Dadurch haben die einzelnen Kindertagesstätten ein größeres Budget zur Verfügung. „Das ist eine Verbesserung“, sagt Hans-Joachim Greb. „Wir haben mehr Geld für Fortbildungen.“

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