Urteil nicht rechtskräftig
Enkelinnen im AK-Land missbraucht: Revision eingelegt
Muss der Prozess um den Missbrauch von zwei jungen Mädchen durch ihren Großvater neu vor dem Landgericht Koblenz verhandelt werden? Die Verteidigung geht in Revision.
Markus Kratzer

Weil er seine Enkelinnen sexuell missbraucht hat, ist ein 63-Jähriger aus dem Kreis Altenkirchen vor dem Landgericht Koblenz verurteilt worden. Doch die Sache hat ein juristisches Nachspiel.

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Das Urteil gegen einen 63-Jährigen aus dem Kreis Altenkirchen ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Mannes hat Revision eingelegt, wie das Landgericht Koblenz unserer Zeitung auf Anfrage mitteilt. Damit muss nun der Bundesgerichtshof prüfen, ob innerhalb des Verfahrens Fehler gemacht worden sind.

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