In Elkenroth steigen Gewerbesteuer und die Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Das beschloss der Rat gezwungenermaßen. Foto: Pixabay Pixabay
Elkenroth. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Finanzausgleich und des kommunalen Haushaltsrechts sieht sich der Ortsgemeinderat Elkenroth gezwungen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer fürs kommende Jahr erheblich anzuheben: Die Grundsteuern A und B auf 530 v. H. (bislang 370 v. H.) sowie die Gewerbesteuer auf 420 v. H. (bislang 400 v. H.). Eine unpopuläre Entscheidung, da waren sich alle im Rat einig.
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Ortsbürgermeister Peter Schwan (FWG) kritisierte die vom Land getroffenen Entscheidungen in seiner Haushaltsrede. Auch die Ortsgemeinde Elkenroth werde sich, wie fast alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, der Forderung des Landes nicht entziehen können. Für die Bürger in der Ortsgemeinde sei die Grundsteuer B wichtig.