In Elkenroth steigen Gewerbesteuer und die Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Das beschloss der Rat gezwungenermaßen. Foto: Pixabay Pixabay
Elkenroth. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Finanzausgleich und des kommunalen Haushaltsrechts sieht sich der Ortsgemeinderat Elkenroth gezwungen, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer fürs kommende Jahr erheblich anzuheben: Die Grundsteuern A und B auf 530 v. H. (bislang 370 v. H.) sowie die Gewerbesteuer auf 420 v. H. (bislang 400 v. H.). Eine unpopuläre Entscheidung, da waren sich alle im Rat einig.
Ortsbürgermeister Peter Schwan (FWG) kritisierte die vom Land getroffenen Entscheidungen in seiner Haushaltsrede. Auch die Ortsgemeinde Elkenroth werde sich, wie fast alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, der Forderung des Landes nicht entziehen können. Für die Bürger in der Ortsgemeinde sei die Grundsteuer B wichtig.