Gemeinde will weiteres Wohngebiet schaffen und beschließt Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung
Elkenroth: Vorkaufsrecht für das Baugebiet „Heistern II“ gesichert
Thomas Sllner - Fotolia

Elkenroth. Die Ortsgemeinde Elkenroth plant die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes im Anschluss an das bestehende Wohn- beziehungsweise Bebauungsplangebiet „Heistern“. Dafür beschloss der Ortsgemeinderat bei der Sitzung am Mittwochabend im Bürgerhaus, eine Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich „Baugebiet Heistern II“ zu erlassen. Denn dieser Bereich ist im noch gültigen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Daher besteht für diesen Bereich kein allgemeines Vorkaufsrecht, sondern kann nur durch ein Satzungsvorkaufsrecht begründet werden. Im Grunde genommen geht es darum, dass, wenn jemand in diesem Bereich in Zukunft ein Grundstück verkauft, die Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht hat.

Des Weiteren beschloss der Rat, eine Durchführungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität für den Kreis Altenkirchen abzuschließen. Die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung kommen überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Ortsdurchfahrt Elkenroth im Zuge der Naurother Straße (K 113), auf einer Länge von 360 Meter als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region