Gemeinde will weiteres Wohngebiet schaffen und beschließt Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung: Elkenroth: Vorkaufsrecht für das Baugebiet „Heistern II“ gesichert
Gemeinde will weiteres Wohngebiet schaffen und beschließt Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung
Elkenroth: Vorkaufsrecht für das Baugebiet „Heistern II“ gesichert
Elkenroth. Die Ortsgemeinde Elkenroth plant die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes im Anschluss an das bestehende Wohn- beziehungsweise Bebauungsplangebiet „Heistern“. Dafür beschloss der Ortsgemeinderat bei der Sitzung am Mittwochabend im Bürgerhaus, eine Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich „Baugebiet Heistern II“ zu erlassen. Denn dieser Bereich ist im noch gültigen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Daher besteht für diesen Bereich kein allgemeines Vorkaufsrecht, sondern kann nur durch ein Satzungsvorkaufsrecht begründet werden. Im Grunde genommen geht es darum, dass, wenn jemand in diesem Bereich in Zukunft ein Grundstück verkauft, die Ortsgemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
Des Weiteren beschloss der Rat, eine Durchführungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität für den Kreis Altenkirchen abzuschließen. Die Gemeinde und die Straßenbauverwaltung kommen überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die Ortsdurchfahrt Elkenroth im Zuge der Naurother Straße (K 113), auf einer Länge von 360 Meter als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen.