Reaktivierung der entwidmeten Bahngleise der Westerwaldbahn zwischen Rosenheimer Ley nach Weitefeld – oder ein Freizeit- und Radweg entlang der Strecke, die durch Elkenroth läuft? Dieser Disput könnte nun ein Ende finden nach einer Gerichtsentscheidung. Auf der einen Seite steht der nun frustrierte Langenbacher Unternehmer Markus Mann, auf der anderen Elkenroths Ortsbürgermeister Peter Schwan, der den Rad- und Freizeitweg mit starkem Rückenwind des Gemeinderats seit Langem vorantreibt und bei anhaltender Entschlossenheit abwartend optimistisch auftritt.
Die 2010 stillgelegte und 2019 endgültig entwidmete Strecke sollte eigentlich an Mann verkauft werden, der in einem Bieterverfahren mit 800.000 Euro für die Gesamtstrecke den Zuschlag erhalten hatte. Doch die Ortsgemeinde Elkenroth machte ihr Vorkaufsrecht geltend – und bekam nun vor dem Landgericht Koblenz, Kammer für Baulandsachen, Recht. Während die Berufungsfrist sich dem Ende zuneigt, steigen die Chancen für den kommunalen Freizeitweg deutlich.
„Ich habe keinen Bock mehr.“
Unternehmer Markus Mann über seine Pläne der Reaktivierung der Bahngleise zwischen Rosenheimer Ley und Weitefeld.
Mann hat der Westerwaldbahn inzwischen seinen Rücktritt vom Kaufvertrag mitgeteilt. „Ich habe keinen Bock mehr“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung und ergänzt:. „Bis zu diesem Punkt hat es fünf Jahre gedauert, um dann gesagt zu kriegen: ‚Wir leben in einem Land, wo der Freizeitwert mehr wert ist als Arbeitsplätze, Industrie und Gewerbe.’“ Für die Reaktivierung hatte der Unternehmer mit Investitionen zwischen 8 und 10 Millionen Euro kalkuliert (bei einer möglichen Förderung von 50 Prozent der Summe) und jährliche Einsparungen bei den Logistikkosten von etwa 1 Million Euro durch Verlagerung des Holztransports von der Straße auf die Schiene veranschlagt. Letztlich verzichte der Staat nun auf Steuereinnahmen, sagt Mann. Im Gespräch mit unserer Zeitung stellt Ortsbürgermeister Schwan hingegen die in den Raum gestellten Gütermengen infrage, die tatsächlich durch seinen Ort transportiert worden wären.
Das Stück durch Elkenroth bildet den längsten Teil der anvisierten Strecke. Ohne dieses Teilstück macht für Mann der Kauf der übrigen Abschnitte in Dickendorf und Weitefeld keinen Sinn. Zumindest bis zur Rosenheimer Ley kann er künftig auf Gleise zurückgreifen – für den Bau einer Umschlagmöglichkeit zwischen Bahn und Lastwagen liegt ihm nun eine Baugenehmigung vor.
Gerichtsurteils größtenteils zugunsten Elkenroths
Hintergrund: Parallel zum Verkaufsverfahren treibt Elkenroth einen Bebauungsplan „Nachnutzung Eisenbahnstrecke“ voran. Seit der Entwidmung der Gleise obliegt ihr die Planungshoheit über die Flächen in ihrer Gemarkung. Die Gemeinde hatte ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht. Doch die Westerwaldbahn legte beim Landgericht Widerspruch ein. Die Westerwälder Holzpellets GmbH war als sonstiger Beteiligter vertreten. Das Urteil fiel zugunsten der Elkenroths aus, zumindest größtenteils. Demnach kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts der Ortsgemeinde die Westerwaldbahn nicht in ihren Rechten verletzt und die Vorkaufssatzung formell und materiell rechtmäßig ist.
Allerdings: Elkenroth hat auf Grundlage eines Gutachtens den Kaufpreis auf den Verkehrswert von 197.000 Euro herabgesetzt, also viel niedriger als die 591.520 Euro, die Mann für das Teilstück bezahlen wollte. Dies verletzte wiederum die Rechte der Westerwaldbahn, so das Gericht. Doch für Ortsbürgermeister Peter Schwan ist das kein Problem, wie er betont. Das Gericht setzte den Streitwert nämlich auf knapp 202.922 Euro herauf. „Den werden wir auch bezahlen – keine Frage.“
Schwan erwartet Lösung mit Westerwaldbahn
Grundsätzlich werde die Gemeinde das Projekt – „eine wunderschöne Sache“ – im Rahmen des Dorferneuerungskonzepts weiterverfolgen. Der Ortsbürgermeister sieht in einem Fußgänger- und Radweg eine hervorragende Möglichkeit, den Freizeitwert Elkenroths zu steigern und die Ortsteile besser zu verbinden. Er erwartet nach Klärung der Rechtskraft des Urteils eine vernünftige Lösung mit der Westerwaldbahn.
Laut dem zuständigen Kreisbeigeordneten Tobias Gerhardus hat die Westerwaldbahn fristwahrend Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, um die Auswirkungen des Richterspruchs zu prüfen und Optionen abzuwägen. Die Ergebnisse müssten dann den politischen Gremien vorgelegt werden, die letztlich die Entscheidungen treffen. Dass Markus Mann die Segel gestrichen habe, habe die Kreisverwaltung zur Kenntnis genommen, so Gerhardus. „Auch das muss jetzt natürlich berücksichtigt werden.“ Markus Mann versucht derweil, den Blick nach vorne zu richten: „Man muss jetzt das Beste daraus machen.“ Die Mehrkosten müssten nun erwirtschaftet werden: „Und wir müssen sehen, welche Effizienzmaßnahmen wir machen müssen, um damit klarzukommen.“