Die Gehwege werden entlang der Fahrbahn beidseitig in einer Breite von ca. 1,50 Meter hergestellt, sie werden zur Fahrbahn und zu den Grundstücken mit einem Tiefbordstein eingefasst und mit zehn Zentimeter starkem Betonsteinpflaster gepflastert. Die Hofbefestigung der Anlieger sollen an das neue Gehweg- und Straßenniveau angeglichen werden.
Bei der Ratssitzung zeigte sich, dass vielen Anliegern noch unklar ist, welche Kosten auf sie zukommen und wie diese ermittelt werden. Durch die aktuellen Einschränkungen durch Corona war es nicht möglich gewesen, eine Anliegerversammlung durchzuführen. Die Anlieger wurden mit Schreiben vom 4. Juni 2020 schriftlich über die Maßnahme informiert.
„Der Gemeindeanteil hängt von dem Durchgangsverkehr auf den Gehwegen ab“, erklärte Bauamtsleiter Martin Schäfer. „Der Rat muss über die Ausbaubeiträge noch beraten.“
Trotz Vollsperrung sei es den Anliegern die meiste Zeit über möglich, den Straßenabschnitt zu befahren. Die Bauzeit soll etwa ein Jahr betragen, der Baubeginn ist noch nicht vorherzusagen. Ende des Jahres solle aber der Auftrag vergeben werden.
Auf der Tagesordnung der Ratssitzung stand auch der Bebauungsplan „Heistern II“. Der Rat konnte zwischen zwei Erschließungsvarianten entscheiden. Beide Varianten bieten 37 mögliche Bauplätze. „Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass wir in der Variante 1 Wendehämmer haben, die in der Variante 2 durch ein Rundfahren wegfallen“, erläuterte Schäfer. „Die Planungsvariante 2 ist verkehrsmäßig besser zu erschließen.“ Der Rat bevorzugte ebenfalls die zweite Variante, wollte sich im Bezug auf die bauliche Nutzung aber noch einmal beraten. Der Bauamtsleiter beruhigte, dass mit dem Beschluss noch nicht alles in Stein gemeißelt sei: „Der Rat muss entscheiden mit welcher Variante er ins Rennen geht, um den Bebauungsplan zu erarbeiten und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchführen zu können. Erst in der zweiten Runde muss der Bebauungsplan feststehen.“ Mit der Erschließungsvariante 2 soll nun also der Bebauungsentwurf erarbeitet werden.
Der Rat beschloss weiterhin einen Auftrag zur Durchführung der Dorfmoderation zum Preis von 17.269 Euro an das Planungsbüro RU-Plan Renz und Redlin zu vergeben. Mit einer Dorfmoderation, in der die Einwohner ihre Vorstellungen zur Dorfentwicklung, unter anderem auch zur Dorfmitte, mit einbringen können, kann die Förderung der Schwerpunktgemeinde beginnen.
Voraussetzung für eine Förderung von späteren Maßnahmen ist auch die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Gemeinde, das erstmals 1987/1993 aufgestellt wurde. Nach den Vorgaben des Bescheides muss mit den Projekten bis zum 31. Dezember 2020 begonnen werden.