Betzdorf/Wissen
Ehemann wollte keinen Sex - Frau stach mit Küchenmesser zu
Akten liegen auf dem Tisch eines Gerichtssaals.
dpa

Betzdorf/Wissen. Mit einem Küchenmesser hatte sie auf ihren im Bett liegenden Ehemann eingestochen - weil der keinen Sex mit ihr haben wollte. Doch die 60-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Wissen wusste als Krankenschwester immerhin, wo sie hinzustechen hatte, so dass der Gatte nicht lebensgefährlich verletzt wurde, sondern „nur“ viel Blut verlor. 

Akten liegen auf dem Tisch eines Gerichtssaals.
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Von unserem Redakteur Peter Seel

Was sich – um die Worte von Staatsanwalt Achim Kroth zu verwenden – wie eine billig gefakte Fernsehgerichtsshow anhört, war am Dienstag allerdings bittere Realität am Amtsgericht Betzdorf. Vor dem Schöffengericht musste sich die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten und wurde letztlich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück. In der Nacht vom 26. auf den 27. Juli 2013 wurde im Wohnzimmer der Familie einmal mehr kräftig dem Alkohol zugesprochen. der erwachsene Sohn geriet mit dem Vater in Streit, die Stimmung war gereizt. Das Paar, seit 28 Jahren verheiratet, hatte seit Jahren Eheprobleme. Als die Frau, wie später festgestellt wurde, mehr als zwei Promille im Blut hatte, wollte sie Sex mit ihrem Mann. Der provozierte mit nicht eben freundlichen ablehnenden Worten und legte sich nebenan ins Bett.

„Ich stech Dich ab!“

Mit den Worten „Ich stech Dich ab!“ wollte seine Frau ihn womöglich doch noch zu prickelnder Leidenschaft animieren, doch er antwortete nur „mach doch“. Da holte sie ein Steakmesser aus der Küche und zweckentfremdete es.

Nach mehreren Stichen in Hals und Oberkörper des Mannes hielt sie inne, ging eine Etage höher zu ihrem mittlerweile ebenfalls im Bett liegenden Sohn und sagte, sie habe „dem Papa wehgetan“. Als der wenig später seinen schwer verletzten Vater in einer Blutlachen in den Kissen und Blutflecken auf dem Teppich fand, rief er den Notarzt. der informierte eine Polizeistreife. Die Beamten fanden eine recht verstörte Täterin vor, die unentwegt vor sich hinplapperte, sie habe ihren Mann „abgestochen“ und sie habe ihm doch nicht wehtun und ihm nur einen Denkzettel verpassen wollen. Die Polizisten machten sie mehrfach darauf aufmerksam, dass sie sich zur Tat nicht äußern müsse, weil sie sich damit selbst belasten könnte. Doch sie erzählte weiter, wollte aussagen.

Dies beschäftigte das Gericht, den der Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Thomas Düber aus Altenkirchen, bezweifelte die Schuldfähigkeit der zur Tatzeit betrunkenen und emotional womöglich überforderten Frau. Doch nicht zuletzt die Tatsache, dass die Angeklagte nach ihrer Messerattacke die Waffe offenbar säuberlich abgewaschen und wieder weggeräumt hatte – das Tatwerkzeug war nämlich nicht gefunden worden –, hintertrieb diese Argumentation. Zwar war sich das Gericht letztlich einig, dass die Angeklagte die Tat bei erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit begangen hatte, doch entgegen der Forderung Dübers nach einem Freispruch wurde sie schuldig gesprochen. Staatsanwalt Kroth hatte zwei Jahre gefordert, doch da die Familie sich im Gerichtssaal wieder wie ein Herz und eine Seele zeigte; weil die Frau nicht vorbestraft ist und eine positive Sozialprognose bescheinigt werden kann, kam sie mit den elf Monaten davon. Die Bewährungszeit legte Richterin Nadja Straub auf zwei Jahre fest. In dieser zeit muss die Frau 150 Stunden in einer sozialen Einrichtung abarbeiten und trägt die Kosten des Verfahrens.

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