Vor Gericht nicht erschienen
Duo aus VG Hamm soll gestohlen und geschlagen haben 
Am Amtsgericht Altenkirchen platzte jetzt ein Prozess, weil die Angeklagten nicht kamen. Von der Staatsanwaltschaft gab es dafür Haftbefehle.
Sonja Roos

Man stelle sich vor, es ist Gericht und keiner geht hin: Waren bei einer Strafsache beim ersten Termin die beiden Angeklagten erschienen, aber Zeugen fehlten, waren es jetzt die beiden mutmaßlichen Täter, die fernblieben. 

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Ganz schön was auf dem Kerbholz haben zwei Männer aus der VG Hamm, die gleich wegen mehrerer Tatvorwürfe vor dem Altenkirchener Amtsgericht zur Verhandlung geladen waren. So sollen sie laut Pressemitteilung des Gerichts gemeinsam im Dezember 2023 in Hamm versucht haben, in ein Hotel einzubrechen. Nachdem es ihnen nicht gelungen sei, mit dem mitgeführten Springmesser die Tür aufzuhebeln, hätten sie von ihrem Vorhaben Abstand genommen. Dabei sei ein Schaden von 476 Euro entstanden.

Im Januar 2024 habe einer der Männer zwei Kleinkrafträder umgeworfen, die dadurch beschädigt worden seien. Der andere soll im Mai 2024 einem anderen grundlos kräftige und gezielte Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben, der dadurch offene Platzwunden erlitten habe. Zudem habe er im Mai drei Wohnungstüren durch Tritte beschädigt. Ebenfalls im Mai habe er in einem Supermarkt in Altenkirchen Lebensmittel im Wert von 11 Euro entwendet. Wenig später habe er sich trotz Hausverbot geweigert, den Markt zu verlassen. Einen anderen Markt in Hamm habe er trotz Hausverbot zwei weitere Male betreten. Bei einem Versuch, ihn zum Verlassen zu bewegen, habe er einen Marktmitarbeiter verletzt und gedroht, ihn abzuschlachten. Im Mai habe er außerdem eine Hausarztpraxis aufgesucht und dort randaliert, weil er nicht sofort behandelt worden sei.

Ordnungsgelder und Haftbefehl

Der Mutter seines zweijährigen Kindes habe er ins Gesicht geschlagen, als diese das Kind auf dem Arm getragen habe. Im Mai 2024 seien beide Angeklagte zudem durch ein Fenster in die Wohnung eines anderen eingedrungen und hätten in der Wohnung auf den Bewohner mit Fäusten eingeschlagen. In vielen Fällen seien die Beteiligten erheblich alkoholisiert gewesen.

Allerdings erschienen die beiden Angeklagten nicht zum angesetzten Termin. Nachdem die Vorsitzende Richterin durch den Tipp eines Zeugen den Aufenthaltsort eines der Männer erfuhr, schickte sie die Polizei dorthin, der Mann war aber dort nicht mehr aufzufinden. Überhaupt hatte das Gericht in diesem Fall, in dem allein schon elf Zeugen geladen sind, alle Hände voll damit zu tun, auch diese zum Gericht zu bekommen. Nachdem bereits ein Termin geplatzt war, weil Zeugen einfach nicht kamen, waren diese dieses Mal von der Polizei vorgeführt worden. Nun aber fehlten die Angeklagten.

Der Staatsanwalt beantragte daraufhin einen Haftbefehl, dem Antrag gab das Gericht statt. Insofern sollten die Männer, wenn die Polizei ihrer denn habhaft werden kann, am kommenden Mittwoch, wenn der neue Termin in der Sache ansteht, anwesend sein. Auch einige Zeugen werden wohl wieder von der Polizei abgeholt werden müssen. Ein Zeuge, der bereits beim letzten Mal der Verhandlung fern geblieben war und ein Ordnungsgeld kassiert hatte, war auch dieses Mal nicht gekommen. Das Ordnungsgeld von 300 Euro wurde daraufhin verdoppelt. Die geladenen und teils polizeilich vorgeführten Zeugen durften also das Gericht unverrichteter Dinge wieder verlassen, müssen sich aber ebenfalls zum neuen Termin wieder einfinden.

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