Der Fall, den das Amtsgericht in Betzdorf am vergangenen Montag verhandelt hat, geht für den 33-jährigen Täter Sascha K. (Name geändert) glimpflich aus. Die im Verlauf der Verhandlung im Raum stehenden 300 Euro Geldbuße werden sogar noch mal auf 200 Euro gesenkt. „Das ist auf jeden Fall sachgerecht“, sagt die Richterin am Ende der Verhandlung.
Doch was ist vorgefallen? Sascha K., wohnhaft in einem Ort hinter der Landesgrenze in Nordrhein-Westfalen, fährt am 24. Februar 2023 zu einem Supermarkt über die Landesgrenze in den Oberkreis. Dort nimmt er die Drohnen, die der Supermarkt gerade für 39,95 Euro im Angebot hat, in Augenschein, macht ein Foto mit seinem Handy. Dann öffnet er eine der Boxen, nimmt die Drohne hinaus und schafft es mit ihr unbemerkt aus dem Supermarkt. Erst etwas später fällt einem Supermarktmitarbeiter die leere Packung auf. Die Überwachungskamera bringt schnell Klarheit.
Partnerin bringt Drohne zurück
Dass der Täter identifiziert werden kann, liegt auch an der Partnerin des Angeklagten. Sie bringt die Drohne pflichtbewusst wieder zum Supermarkt zurück. Sollte Sascha K. noch mal in den Supermarkt kommen, erhalte er Hausverbot. Hier könnte die Geschichte jetzt enden. Doch ein paar Wochen später kommt Sascha K. wieder in den Supermarkt. Er wird von der stellvertretenden Filialleiterin erkannt und zur Rede gestellt. Einen Personalausweis trägt er an dem Tag nicht bei sich, aber er wartet so lange, bis die Polizei eintrifft und seine Personalien aufnimmt. Und auch dieses Mal steht ein Diebstahl im Raum. Drei Schokoladeneier der Marke Kinderjoy soll er an sich genommen und auf der Toilette des Supermarktes versteckt haben. Nachweisen lässt sich das nicht, Sascha K. bestreitet zudem, etwas geklaut zu haben.
Und wie kommt es nun zur Anklage „Diebstahl mit Waffe“? Sascha K. hat bei seinem Drohnendiebstahl die Verpackung geöffnet. Aber selbst auf den Aufnahmen der Überwachungskamera ist nicht zu erkennen, womit. War es ein Messer oder ein Schlüssel oder nur ein „scharfer Fingernagel“, wie der Staatsanwalt mutmaßt. Die stellvertretende Filialleiterin gibt an, dass die Packung auf jeden Fall „aufgeschnitten“ worden ist. Auch der Polizist, der mit dem Fall befasst gewesen ist, tritt als Zeuge auf. Ob es denn generell so ist, dass die Polizei es in den Bericht mit aufnimmt, wenn am Schlüsselbund ein Messer oder andere scharfer Gegenstand hängt. Der Polizist antwortet, dass das in der Regel nicht getan wird.
Bußgeld von 200 Euro
Das Verfahren gegen Sascha K. wird gegen das Zahlen von 200 Euro in Raten eingestellt. Es ist nicht das erste Mal, dass das Betzdorfer Amtsgericht einen solchen Fall beschäftigt. Vor etwas mehr als einem Jahr musste sich eine 50-jährige Betzdorferin wegen genau dieses Tatvorwurfs verantworten. Die „Waffe“, die sie mit sich trug, war ein Pfefferspray, das beim Durchsuchen des Rucksacks neben dem Diebesgut gefunden worden ist. Da es bei ihr damals mehrere Diebstähle gewesen sind, die man ihr nachweisen konnte, erhielt sie sieben Monate Freiheitsstrafe – auf Bewährung.