Flächenerwerb und Erschließung könnten mit Erlösen fürs Grundstückdes Krankenhauses Hachenburg refinanziert werden
DRK fordert: Westerwaldkreis soll das Bauland für das neue Krankenhaus bezahlen
Röder-Moldenhauer

Westerwald. Jüngst war es um den Neubau des bisher auf zwei Standorte verteilten DRK-Krankenhauses Altenkirchen-Hachenburg in der Öffentlichkeit etwas ruhig geworden. Nachdem nach längeren Diskussionen jetzt Müschenbach-Ost als Standort für die neue Klinik feststeht, geht es an die konkrete Planung und die erste Verteilung der Kosten.

Lesezeit 2 Minuten

Da der Neubau auf dem Gebiet des Westerwaldkreises errichtet wird, ist man hier in der Verantwortung. Und das aus folgendem Grund: Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz als Träger des Klinikbaues beabsichtigt, den Krankenhausbau auf einer mindestens 130.000 Quadratmeter großen Fläche am Standort in Müschenbach-Ost zu erstellen und dort auf zunächst eigene Kosten den notwendigen Grunderwerb vorzunehmen. Für den Krankenhausneubau selbst geht der Träger von Zuschüssen von Bund und Land in Höhe von 90 Prozent und einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent aus. Aber die Kosten für den Grunderwerb und die Erschließung fallen grundsätzlich nicht unter die förderfähigen Kosten.

Aus diesem Grund will der Träger vom Westerwaldkreis die mit dem Neubau anfallenden Grunderwerbs- und Erschließungskosten ersetzt haben. Das hörte sich für die Mitglieder des Kreisausschusses, die sich in ihrer jüngsten Sitzung in Montabaur mit dem Thema Krankenhaus wieder einmal beschäftigen mussten, erst einmal nicht so gut an. Doch die weiteren Informationen relativierten das Finanzprojekt dann wieder: Die Höhe der Refinanzierung durch den Westerwaldkreis soll auf den Erlös beschränkt sein, den der Kreis erzielen kann, wenn er nach der Inbetriebnahme des neuen Krankenhauses in Müschenbach die Grundstücke des bisherigen Krankenhausstandortes in Hachenburg, die auch im Wesentlichen im Eigentum des Westerwaldkreises stehen, im Einvernehmen mit der Stadt Hachenburg, die die Planungshoheit hat, vermarktet hat.

Die acht Grundstücksparzellen, des Kreises, auf denen das Krankenhaus in Hachenburg steht, haben eine Größe von insgesamt 55.721 Quadratmeter. Daneben befindet sich noch eine bisher nicht überbaute Vorratsfläche, die im Eigentum der DRK-Krankenhausgesellschaft steht und eine Größe von 3917 Quadratmeter hat.

Dieses Begehren des Trägers nach der Refinanzierung durch den Westerwaldkreis steht in einem komplizierten historischen und rechtlichen Zusammenhang: Das Krankenhaus Hachenburg wurde zunächst vom Zweckverband Krankenhaus in Hachenburg, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, betrieben. Mit notariellem Vertrag wurde 1971 das Eigentum der Grundstücke als auch die Trägerschaft des Krankenhauses vom Zweckverband auf den damaligen Landkreis Oberwesterwald übertragen. Mit der Kreiszusammenlegung von Ober- und Unterwesterwald 1974 wurde der Westerwaldkreis Eigentümer der Grundstücke und Träger des Krankenhauses. Auf der Grundlage eines notariellen Erbbaurechtsvertrages und eines entsprechenden Betriebsübernahmevertrages hat 1993 der Westerwaldkreis die Trägerschaft des Krankenhauses Hachenburg auf die DRK-Krankenhausgesellschaft übertragen, die seitdem das Krankenhaus betreibt. Der Kreis ist aber bis heute Eigentümer der Grundstücke und damit auch des Krankenhauses geblieben.

Wenn nun der Träger den Betrieb des Krankenhauses aufgibt, würde das quasi zur Rückgabe des funktionsfähigen Krankenhauses inklusive Inventar an den Kreis führen – gegen Rückerstattung der noch nicht abgeschriebenen Eigenmittel, die die DRK-Krankenhausgesellschaft am Standort eingesetzt hat. Genau dieser Fall werd aber nicht eintreten, wenn wie geplant ein neues Krankenhaus in Müschenbach in Betrieb geht und im Gegenzug das Krankenhaus in der Stadt Hachenburg aufgegeben wird, machte der Westerwälder Landrat Achim Schwickert vor dem Kreisausschuss deutlich.

Deshalb biete es sich an, den bestehenden notariellen Erbbaurechtsvertrag und den Betriebsübernahmevertrag im Einvernehmen mit den Vertragspartnern abzuändern und fortzuschreiben, wobei auch die angestrebte Refinanzierungsregelung mit aufgenommen werden könnte. Mit dieser Vorgehensweise war der Kreisausschuss einverstanden und beschloss einstimmig, umfangreichen Formalien auf den Weg zu bringen. Das letzte Wort hat der Kreistag.

Von unserem Redakteur Markus Müller

Top-News aus der Region