Ein 76-Jähriger aus dem Oberkreis des AK-Landes ist in Betzdorf wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für die Einlegung von Berufung endet am Donnerstag. Thomas Leurs
Ein 76-Jähriger aus dem Oberkreis des AK-Landes ist in Betzdorf wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frist für die Einlegung von Berufung endet am Donnerstag.
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Ein 76-jähriger Senior aus dem Oberkreis des AK-Landes ist vergangenen Donnerstag wegen falscher Verdächtigung am Betzdorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden. Er hatte behauptet, dass eine Frau ihm Anfang des Jahres im Bereich eines Restaurants im Oberkreis absichtlich aufgefahren sei, um sich von ihm Geld für die Reparaturkosten zu holen.