Wie es mit dem Brandhaus in Betzdorf weitergeht, ist weiter offen. Thomas Leurs
Nachdem das Koblenzer Verwaltungsgericht dem Widerspruch des Besitzers des Hauses in der Bahnhofstraße in Betzdorf stattgegeben hat, ist die Zukunft des Gebäudes wieder offen. In einer ausführlichen Begründung geht das Gericht auf die Schäden ein.
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Das Gebäude in der Betzdorfer Innenstadt, das wegen eines Brandes des Nachbargebäudes im Januar 2024 seitdem unbewohnbar ist, wird vorerst stehen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hatte zugunsten des Hausbesitzers entschieden, der seine Immobilie erhalten und wieder vermieten will.