- Als Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gilt künftig eine Entfernung von 1000 Metern, bei Windrädern von über 200 Metern Höhe von 1100 Metern.
- Kernzonen von Naturparks sind für Windkraft tabu, ebenso Wasserschutzgebiete der Zone 1 sowie bedeutende Kulturlandschaften und Natura-2000-Gebiete, die als sensible Rückzugsorte für Vögel gelten.
Die neuen Windkraft-Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm: Größere Mindestabstände, mehr Tabuzonen
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