Wer ein eigenes Grundstück mit Garten besitzt, der weiß, dass vor allem im Frühjahr und Herbst viel Grünschnitt anfällt. Zwangsläufig ergibt sich dann die Frage: Wohin mit all dem Strauch- und Astwerk, Laub und Rasenschnitt, das nicht in die braune Biotonne passt? Antwort: Auf jeden Fall nicht illegal im Wald oder an Bachläufen entsorgen. Die Bandbreite der Lösungen reicht von örtlichen Grünschnitt-Sammelplätzen über die regelmäßige kommunale Abfuhr und die Annahme auf den Deponien bis zu den (im Westerwaldkreis) reduzierten Müllgebühren für Eigenkompostierer.
Im Landkreis Altenkirchen sind offizielle Sammelplätze in den Dörfern eine echte Ausnahme. Eine davon existiert in Horhausen, wo am ehemaligen Hufer Schacht seit Langem ein gebührenpflichtiger Astplatz betrieben wird, der auch Bürgern aus den benachbarten Orten Güllesheim, Krunkel, Pleckhausen, Niedersteinebach und Obersteinebach zur Verfügung steht. Wie der Name „Astplatz“ schon sagt, darf dort nur schredderfähiges Material abgegeben werden; kein Rasenschnitt also, denn es könnte die Gefahr bestehen, dass schädliche Abbauprodukte in den Boden sickern und so den Nährstoffhaushalt des Erdreichs stören (Stickstoffeinträge/Überdüngung). Geöffnet ist der Platz während der Vegetationsperioden rund zweieinhalb Stunde pro Woche.
Regional unterschiedlich
Gemeindliche Sammelplätze, die im Westerwaldkreis ein wenig häufiger anzutreffen sind, haben zweifellos den Vorteil der kurzen Wege. Andererseits sind die Wege gleich null, wenn die Bürger den Abholservice der jeweiligen kreiseigenen Entsorgungsbetriebe in Anspruch nehmen. Werner Schumacher, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Kreises Altenkirchen, verweist auf das „sehr bürgerfreundliche Holsystem“. Wie er darlegt, können bei den Grünschnitttouren der Sammelfahrzeuge pro Grundstück jeweils bis zu zwei Kubikmeter Grünschnitt bereitgestellt werden (maximal fünfmal jährlich) – Äste in Bündeln, Rasen- und Heckenschnitt sowie Laub nur in entleerbaren Behältern und/oder zugelassenen Gartenabfallsäcken. Alternativ können pro Jahr bis zu zehn Kubikmeter Grünschnitt an einem der Wertstoffhöfe angeliefert werden (Nauroth, Altenkirchen und künftig auch Kirchen-Wehbach).
Das Pendant zum AWB in Altenkirchen ist im Westerwaldkreis der WAB (Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb) in Moschheim mit Deponien in Meudt und Rennerod (daneben wird die Bioabfallvergärungsanlage in Boden genutzt). Dessen Internetseite ist zu entnehmen, dass Privathaushalte zwischen Stein-Neukirch und Eitelborn zweimal jährlich ein Abholangebot nutzen können, bei dem bis zu zwei Kubikmeter Grünschnitt kostenlos abtransportiert werden. Darüber hinaus erhält jeder Haushalt jährlich einen Grünabfall-Gutschein, der die kostenfreie Anlieferung von bis zu 200 Kilogramm auf einer der Deponien ermöglicht. Bei größeren Mengen und individuellen Anlieferungen ohne Gutschein werden Gebühren fällig (derzeit 3 Euro pro 100 Kilogramm).
Am Ende wieder hochwertiger Kompost
Zu den Ortsgemeinden im Westerwaldkreis, die einen eigenen Grünschnittsammelplatz vorhalten, gehört beispielsweise Wied. Das Gelände im Gemarkungsbereich „Auf den Steinen“ ist umzäunt und verfügt über abgegrenzte Felder für die einzelnen Grünschnitt-Fraktionen, hier auch Rasenschnitt. Anliefern dürfen dort nur Wieder Bürger, der örtliche Sportverein und die Gemeinde selbst (keine Gewerbebetriebe). Auch hier werden Gebühren fällig. Die Betreuung des Platzes (mindestens eine Stunde wöchentlich) teilen die Mitglieder des Ortsgemeinderates im Reihum-Verfahren unter sich auf, sodass jedes Ratsmitglied im Abstand von mehreren Wochen mal drankommt.
Der WAB weist ausdrücklich darauf hin, dass abgelagerter Grünschnitt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Abfall zu betrachten ist – der wieder zu hochwertigem Kompost werden kann. Daher bedarf es einer ordnungsgemäßen Entsorgung und einer Genehmigung des jeweiligen Lagerplatzes. Wer das nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße.