Im Freibad Daaden darf eine Türkin nicht schwimmen - Wieso kommt es hier auch auf formale Definitionen an?
Burkini-Verbot im Freibad Daaden: So argumentiert Anwältin der Muslima
Stopp am Beckenrand: Gucken ist erlaubt, schwimmen nicht – sofern man Badekleidung trägt, die von der Badeordnung ausgeschlossen wird.
Archiv Daniel Weber. daw

Im Freibad Daaden darf eine Muslima in einem Burkini nicht schwimmen. Wieso kommt es hier auch auf formale Definitionen an? Was erhofft sich die Anwältin der Türkin?

Dieser Vorfall beschäftigte seit Sommer vergangenen Jahres Anwaltsbüros, den Kreisrechtsausschuss und könnte sogar vor dem Oberwaltungsgericht Koblenz verhandelt werden. Einer Muslima war im Freibad Daaden das Schwimmen im Becken verwehrt worden. Sie wollte nämlich nicht in einem Badeanzug oder Bikini ins Wasser, sondern in einem Burkini, ein Ganzkörper-Badeanzug, der islamischen Konventionen entspricht.

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