Betrug im Internet
Betzdorferin landet wegen Geldwäsche vor Gericht
Eine 21-Jährige fällt über einen Betrüger auf Snapchat rein. Dieser wollte über das Konto der jungen Frau illegal Geld waschen. Am Ende musste sie sich wegen Geldwäsche vor Gericht verantworten.
Fabian Sommer. picture alliance / Fabian Sommer/dpa

Es ist eine SMS, die sicher jeder schon mal auf seinem Handy gelesen hat: „Mama, ich bin es, deine Tochter. Ich brauche dringend Geld.“ Betrüger versuchen über diese Masche, schnell an Geld zu kommen. Am vergangenen Dienstag hat eine 21-Jährige sich vor dem Amtsgericht Betzdorf wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten müssen. Doch nicht, weil sie solche SMS verschickt hatte. Sie ist der Geschichte nur das leichtgläubige Bauernopfer.

Es war im Juni vor zwei Jahren. Die junge Frau aus Betzdorf hatte finanzielle Schwierigkeiten und entdeckte ein Video auf Snapchat. Ein Mann warf dort mit Geldscheinen um sich, mit dem Versprechen, leicht Geld zu verdienen. Also nahm sie zu ihm Kontakt auf. 4000 bis 6000 Euro sollten auf ihr Konto überwiesen werden, davon sollte sie fünf bis zehn Prozent erhalten. Ihr sei versichert worden, dass das nicht strafbar sei. So berichtet sie es der Richterin im Amtsgericht.

Leichtgläubig gab sie ihre Konto-Daten und auch ihre PIN heraus. Dann kam es am 16. Juni 2023, an einem Freitag, zu einem Treffen mit ihr unbekannten Mann. Sie gingen gemeinsam zur Bank, sie hob dort 1000 Euro ab, 200 Euro davon durfte sie behalten. Ihre Bankkarte gab sie ihm leichtgläubig. Zurück erhielt sie die Karte nicht mehr. Dann wurde sie aber doch misstrauisch: „Ich hatte irgendwann das Gefühl bekommen, da stimmt was nicht“, sagt sie vor Gericht aus.

Direkt am folgenden Montag erhielt die junge Frau die Nachricht von ihrer Bank, dass ihr Konto gesperrt sei. „Ich habe mich hilflos gefühlt“, beschreibt sie ihre Verfassungslage. Sie hatte dann aber darauf sofort online Anzeige erstattet.

Viermal soll ihr Konto an dem Wochenende nach dem Treffen am Freitag missbräuchlich genutzt worden sein. Es geht um Beträge von je etwas mehr als 1900 Euro. In drei Fällen konnte der Schaden rückgängig gemacht werden. „Die Geschädigten haben schnell reagiert, deshalb ist kein Schaden entstanden“, sagt die Richterin.

In dem vierten Fall hatte sich der Geschädigte auf Anfrage des Gerichts nie gemeldet. „Es wird eine Herausforderung sein, diesen Herrn zu ermitteln“, sagt die Richterin. Eine Verfahrenseinstellung steht ohnehin schon im Raum für die 21-Jährige, da sie die Straftaten nicht selbst ausgeführt hat und hier das Opfer ist. Doch, um den Fall abzuschließen, muss auch der dort entstandene Schaden berücksichtigt und ersetzt werden. Die Schadenssumme beträgt 1903 Euro. Der Mann, dem das Konto gehört, konnte laut Gericht aber weder vernommen werden, noch ist eine Wohnadresse bekannt.

So wird das Verfahren vorläufig für sechs Monate eingestellt. In dieser Zeit soll die Angeklagte die Summe an den Geschädigten überweisen. Sollte das nicht klappen, werde die Schadenssumme an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet.

Junge Frau gibt ihre Konto-Daten preis

Betrüger nutzen Konto mehrere Male für illegale Geschäfte

Verfahren wird vorläufig eingestellt

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