Neue Regelung
Betzdorf-Wallmenroth: Wieso nun Tempo 50 auf B62 gilt
Entlang der B62-Kurve zwischen Betzdorf und Wallmenroth dürfen nur noch bis zu 50 Stundenkilometer gefahren werden.
Daniel-D. Pirker

Tausende Fahrzeuge passieren täglich die B62 zwischen Betzdorf und Wallmenroth. Lange galt auf dem Streckenabschnitt Tempo 100, nun sind nur noch bis zu 50 Stundenkilometer erlaubt. Was ist der Grund für die neue Regelung? Wir haben nachgefragt. 

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Tausende Fahrzeuge nutzen täglich die B62, um das Siegtal durch Betzdorf Richtung Wallmenroth zu passieren. Lange durften sie mit bis zu 100 Stundenkilometer über den Straßenabschnitt „brettern“. Doch seit April weist ein neues Schild auf eine geänderte Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Nunmehr dürfen höchstens 50 Stundenkilometer gefahren werden.

Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez unserer Zeitung auf Anfrage mitteilt, wurde die Beschilderung auf Grundlage einer Anordnung der Kreisverwaltung als untere Verkehrsbehörde am 8. April ausgestellt und die entsprechende Beschilderung im Anschluss durch die Straßenmeisterei Betzdorf aufgestellt.

Schlechte Griffigkeit der Straßenoberfläche?

Doch was hat die Entscheidungsträger zu diesem Schritt veranlasst? Laut LBM waren einige Fahrunfälle ausschlaggebend, die entlang der Strecke bei Nässe passiert sind. „Die Unfälle gaben Hinweise auf eine eventuelle schlechte Griffigkeit“, heißt es vonseiten der Behörde. Zur Überprüfung sind entsprechende Messungen beauftragt.

Allein im vergangenen Jahr seien laut der Polizeiinspektion Betzdorf im Rahmen der Sitzung der Unfallkommission sechs Fahrunfälle bei Nässe aufgenommen worden. Damit sind Unfälle gemeint, die durch Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug verursacht worden sind, aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit, falscher Einschätzung des Straßenverlaufs oder Ähnlichem – ohne dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen hat.

Neue Geschwindigkeitsbegrenzung nur temporär

Hat die Neuregelung bereits Erfolg gebracht, gab es also weniger Unfälle? Wie der LBM antwortet, sei der Straßenabschnitt in diesem Jahr nicht auffällig gewesen für eine Gefahrenstelle bei Nässe. „Die Wirksamkeit der Maßnahme scheint möglicherweise daher gegeben“, so ein erstes Zwischenfazit. Weiteren Aufschluss werde die Griffigkeitsmessung ergeben. Laut LBM werde die Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings nur temporär bestehen, „bis eine Lösung der Situation – zum Beispiel durch Verbesserung der Griffigkeit – gefunden und durchgeführt ist“.

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