Ein Bild von wehenden Hakenkreuz-Flaggen soll ein 20-Jähriger im vergangenen Sommer bei WhatsApp in einer Gruppe geteilt haben. Am Betzdorfer Amtsgericht hat er dafür nun sein Urteil erhalten. Thomas Leurs
Ein Bild von wehenden Hakenkreuz-Flaggen soll ein 20-Jähriger im vergangenen Sommer bei WhatsApp in eine recht große Gruppe gepostet haben. Am Betzdorfer Amtsgericht hat der Angeklagte dafür nun sein Urteil erhalten. Die Details im Überblick.
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Ein 20-Jähriger ist am Betzdorfer Amtsgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 60 Sozialstunden und zwei Erziehungsgesprächen zum Thema Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt worden.Der Angeklagte ist als Heranwachsender noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden – sonst hätte das Urteil anders ausgesehen.