Gleich wegen mehrerer Diebstähle musste sich Sebastian S. (Name geändert) vor dem Schöffengericht in Betzdorf verantworten. Richterin Dedekind sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige in Burglahr und Peterslahr in Autos zum Teil eingebrochen war und mit den entwendeten Bankkarten Geld abgehoben hatte. Sowohl die Kameras am Bankautomaten als auch auf Privatgrundstücken überführten ihn. Nicht sein erster Konflikt mit dem Gesetz.
Leugnen will er die Taten vor Gericht nicht. Zu schwer wiegen die Beweise, die ihn ins Feld geführt werden. Im September 2022 hatte Sebastian S. aus einem unverschlossenen Auto eine Geldbörse entnommen. Von der darin befindlichen EC-Karte hob er bei einer Bank erst 500, dann noch mal 1000 Euro ab. Am selben Tag ging er erneut zu einem Geldautomaten, um mit einer Kreditkarte aus dem Portemonnaie Geld abzuheben. Dabei scheiterte er jedoch, da er zu oft die falsche Pin-Nummer eingegeben hatte.
Wenige Monate später der nächste Diebstahl
Nur wenige Monate später – im Januar 2023 – entwendete er abermals eine Geldbörse aus einem Auto, aber diesmal mit größerer krimineller Energie. In der Nacht ging er auf ein Privatgrundstück und schlug die Scheibe eines Autos ein. Von der Tat selbst bekam niemand etwas mit. Erst am nächsten Morgen entdeckte der Besitzer des Fahrzeugs den Schaden. Besonders gut ist der Dieb auf den Nachtbildern der Überwachungskamera nicht zu erkennen, doch eine Sache fällt auf: Reflektoren an der Kleidung. Diese Kleidung wurde später bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden.
Doch es gibt noch einen weiteren Punkt, weswegen sich Sebastian S. an diesem Tag vor dem Schöffengericht verantworten muss. Dieser hat mehr persönlich mit ihm zu tun. Aufgrund früherer Taten und Drogenkonsums war er dazu verpflichtet, sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer zu melden sowie sich Drogenscreenings zu unterziehen.
Angeklagter hat langes Vorstrafenregister
Doch der Kontakt zum Bewährungshelfer ebbt immer weiter ab, wie Kendra Steuber, die derzeit für Sebastian S. betraut ist, im Gerichtssaal erzählt. Von Dezember 2021 bis Februar 2023 habe es dann gar keinen Kontakt mehr gegeben.
Anette Korte, Fachärztin für Psychiatrie aus Adenau, beschreibt den Angeklagten als „freundlich zugewandt“. Er habe bei seinen Treffen mit ihr von „ständiger Unruhe“ berichtet. Der Angeklagte habe eine intakte Realitätskontrolle, doch sei er emotional instabil. Durch seine Biografie zeigen sich „dissoziale Züge“. In den vergangenen 20 Jahren hat er mehr als ein Dutzend Straftaten begangen, die Richterin Dedekind am Ende der Verhandlung aus dem Bundeszentralregister vorliest. Darunter mehrere Fälle von Körperverletzung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr, illegaler Einfuhr von Drogen über die holländische Grenze.
Staatsanwältin fordert zwei Jahre Haft, Verteidigerin eineinhalb Jahre
Staatsanwältin Janina Schmidt geht davon aus, dass die Sachverhalte überwiegend richtig dargestellt wurden. Selbst konnte sich Sebastian S. nicht mehr an alle Taten, die ihm vorgeworfen wurden, im Detail erinnern. Seine Aussage dazu: „Das wird wohl so gewesen sein.“ Zugunsten des Angeklagten spreche laut Schmidt, dass er sich unter anderem umfassend geständig zeige. Doch gilt Sebastian S. als einschlägig vorbestraft. Schmidt plädierte deshalb auf insgesamt zwei Jahre Haft ohne Bewährung.
Verteidigerin Kathrin Schneiderbanger schließt sich der Anklage von Schmidt insgesamt an. Schneiderbanger plädiert aber dafür, von einem minderschweren Fall auszugehen, da sich der Angeklagte wegen seines Drogenkonsums an die Taten gar nicht so genau erinnern könne. Zudem plane er in der JVA, in der er aktuell untergebracht ist, eine Therapie zu beginnen. Deshalb hält Schneiderbanger eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren für angemessen.
Richterin wünscht Erfolg bei Therapie
Richterin Dedekind verurteilt Sebastian S. letzten Endes zu eineinhalb Jahren Haft. So hätten sich die Vorwürfe nachweisen lassen. Zudem habe sich gezeigt, dass trotz einer bereits abgesessenen Haftstrafe „es genauso weiterging“. So konnten die Strafen nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Richterin wünschte dem Angeklagten viel Erfolg bei seiner Therapie.