Schöffengericht in Betzdorf: Angeklagter ist schuldunfähig und muss in Entziehungsanstalt
Behinderte Freundin in Kirchen misshandelt: Freispruch, weil Gewalt im Wahn geschah

Betzdorf/Kirchen. Jetzt haben es die Ärzte in der Hand, wie es mit Ingo A. (42, alle Namen von der Redaktion geändert) weitergeht. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Melanie Neeb sah es am Ende des dritten Prozesstages in Betzdorf als erwiesen an, dass der 42-Jährige seine gehbehinderte Ex-Verlobte Natascha E. (35), die im Rollstuhl sitzt, diesen März in der gemeinsamen Kirchener Wohnung mehrfach brutalst misshandelt hat (die RZ berichtete). Dennoch gab es am Amtsgericht gestern einen Freispruch. Grund: Ingo A. hat aus Wahnvorstellungen heraus gehandelt, die laut Gutachter wegen seines immensen Drogenkonsums entstanden sein dürften. Ingo A. wechselt nun von der Untersuchungshaft in Koblenz für rund zwei Jahre in eine geschlossene Entziehungsanstalt – obwohl er vor Gericht klipp und klar erklärte, dass er eine solche Kur verweigern werde, da er seinen Drogenkonsum im Griff habe. Ob er nach dem ersten halben Jahr ohne Drogen mehr Einsicht zeigen wird, steht ebenso in den Sternen wie die Antwort auf die Frage, ob seine paranoiden Vorstellungen trotz eines kompletten Drogenverzichts überhaupt aufhören werden. Die Ärzte sind es letztlich, die entscheiden, ob er eines Tages wieder auf freien Fuß gesetzt werden kann.

Dabei ist dieser Fall sicher einer der schockierendsten, die am Amtsgericht je verhandelt wurden. Natascha E. hatte an den vorigen Verhandlungstagen von einer wahren Horrornacht erzählt: Ingo habe sich zur Tatzeit ständig beobachtet gefühlt, in Deckenlampen und im gemeinsamen Mobiltelefon Spionagewanzen vermutet, ja sogar dauernd von seiner Angst vor einer Vergiftung gesprochen.

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