Ordnungsämter sehen Anstieg der Fallzahlen, in denen sie für die Bestattung einsamer Menschen aufkommen müssen
Beerdigungskosten: Wer zahlt, wenn nach dem Tod keiner da ist?

Die Gründe sind vielfältig: Der demografische Wandel, die zunehmende Vereinsamung im Alter, Altersarmut und ein genereller Wertewandel: Immer öfter stehen die Verbandsgemeinden deshalb vor dem Problem, dass Menschen sterben und keiner für das Begräbnis aufkommen will.

dpa/picture alliance

Am Ende eines Lebensweges kann es einsam sein: Wenn alte Menschen keine Angehörigen mehr haben oder aber die Angehörigen nicht in der Lage oder willens sind, für die Bestattung aufzukommen, dann müssen die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden einspringen.

Denn nach der Gefahrenschutzverordnung muss ein Leichnam binnen einer Woche bestattet werden. Die RZ hat sich bei den Ordnungsämtern im Kreis Altenkirchen umgehört: Wolfgang Märker von der VG Daaden-Herdorf ist schon sehr lange dabei und hat definitiv festgestellt, dass sich die Fallzahlen häufen.

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