Ordnungsämter sehen Anstieg der Fallzahlen, in denen sie für die Bestattung einsamer Menschen aufkommen müssen
Beerdigungskosten: Wer zahlt, wenn nach dem Tod keiner da ist?

Die Gründe sind vielfältig: Der demografische Wandel, die zunehmende Vereinsamung im Alter, Altersarmut und ein genereller Wertewandel: Immer öfter stehen die Verbandsgemeinden deshalb vor dem Problem, dass Menschen sterben und keiner für das Begräbnis aufkommen will.

dpa/picture alliance

Am Ende eines Lebensweges kann es einsam sein: Wenn alte Menschen keine Angehörigen mehr haben oder aber die Angehörigen nicht in der Lage oder willens sind, für die Bestattung aufzukommen, dann müssen die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden einspringen.

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Denn nach der Gefahrenschutzverordnung muss ein Leichnam binnen einer Woche bestattet werden. Die RZ hat sich bei den Ordnungsämtern im Kreis Altenkirchen umgehört: Wolfgang Märker von der VG Daaden-Herdorf ist schon sehr lange dabei und hat definitiv festgestellt, dass sich die Fallzahlen häufen.

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