Gemeinden müssen Bebauungspläne überarbeiten - Manche stehen vor größeren Herausforderungen: Aus für schnelles Bauen: Gerichtsurteil wirft Schatten auf Baugebiete
Gemeinden müssen Bebauungspläne überarbeiten - Manche stehen vor größeren Herausforderungen
Aus für schnelles Bauen: Gerichtsurteil wirft Schatten auf Baugebiete
In der Ortsgemeinde Kausen (VG Betzdorf-Gebhardshain) wollte man nach dem beschleunigten Verfahren ein Baugebiet erschließen und war damit schon recht weit fortgeschritten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt damit eher ungünstig. Foto: Thomas Leurs Thomas Leurs
Vor sechs Jahren erließ der Gesetzgeber Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Dies sollte vor allem den Städten – aber auch den Gemeinden – ermöglichen, schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass dieses beschleunigte Verfahren nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Welche Folgen hat das für die Gemeinden im Kreis Altenkirchen?
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Die Kreisverwaltung antwortet auf Nachfrage unserer Zeitung eindeutig. Die Bebauungspläne, die sich noch im 13b-Verfahren befinden, müssen in ein sogenanntes Regelverfahren umgestellt werden oder die Planung muss aufgegeben werden. Für die 13b-Pläne, die länger als ein Jahr Rügezeit in Kraft sind, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in diesem Monat eine Handlungsempfehlung abgegeben.