Bald gilt für Grundschüler im Rahmen des Gafög ein Rechtsanspruch auf Betrreuung an jedem Werktag, in einem ersten Schritt für Erstklässler. Marijan Murat. picture alliance/dpa
Auch in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain haben Erstklässler bald einen Anspruch auf eine Betreuung an jedem Werktag. 35 Euro sollen pro Kind und Tag fällig werden. Das hat der VG-Rat nun beschlossen.
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Damit herrscht nun Klarheit für die Eltern in der Region. Grob formuliert: Ab den Sommerferien haben Erstklässler Rechtsanspruch auf einen Ferienbetreuungsplatz. Wie der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain nun beschlossen hat, wird dies – mit Ausnahmen – pro Tag und Kind 35 Euro kosten.