Kreis erlässt neue Verfügung, die für eine ganze Woche gültig ist
Auch im Kreis Altenkirchen: Als „Spaziergänge“ getarnte Demonstrationen erneut untersagt
Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt. Foto: Augst
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Kreis Altenkirchen. Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die am Montag in Kraft tritt, untersagt die Kreisverwaltung Altenkirchen erneut als „Spaziergänge“ deklarierte unangemeldete Demonstrationen für das gesamte Kreisgebiet. Konkret benannt wird der „am Montag, den 3. Januar 2022 um 18 Uhr geplante und beworbene, aber nicht angemeldete sog. ,Montagsspaziergang' in Altenkirchen“.

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Neu im Vergleich zur vorangegangenen Verfügung ist, dass für eine ganze Woche – bis Sonntag, 9. Januar – jegliche thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, verboten werden. Begründet wird das Verbot mit den Erfahrungen der vergangenen beiden Wochen.

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