Die Pannenanreise einer Urlaubergruppe zum Mittelmeerkreuzfahrtschiff mit dem Anbieter Seereisedienst Elbflorenz aus Duisburg könnte ein juristisches Nachspiel haben - sofern die 14 Betroffenen wirklich Klage gegen den Anbieter einreichen sollten. Bernd Kuller
Nach Pannenanreise einer 45-köpfigen Urlaubergruppe reagiert nun die Anwältin des Seereisedienstes auf die Anfrage unserer Zeitung. Diese betont, dass es sich beim Seereisedienst Elbflorenz nicht um einen Reiseveranstalter handele.
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Die Pannenanreise einer Urlaubergruppe zum Mittelmeerkreuzfahrtschiff könnte ein juristisches Nachspiel haben. 14 Personen der 45-köpfigen Urlaubergruppe erwägen laut Informationen unserer Zeitung eine Klage gegen den Anbieter Seereisedienst Elbflorenz aus Duisburg.