Anklage wegen Drogenhandel und Gewaltdelikten
Anklage wegen Drogenhandel und Gewalt: 20-Jährigem aus dem AK-Land droht lange Gefängnisstrafe
Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Liste der Vorwürfe gegen einen 20-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist lang. Solang, dass sie – sofern sie zutreffend ist – ihn womöglich einige Jahre ins Gefängnis bringen wird.

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Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes, gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels muss sich der junge, schmächtig wirkende Mann vor der 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Koblenz um Richter Andreas Groß verantworten. Aber unter anderem auch wegen körperlicher Misshandlung, Nötigung und Anstiftung zum Diebstahl muss er sich rechtfertigen. Der zweite Verhandlungstag hat nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für die Juristen mehr Fragen aufgeworfen als Fragen beantwortet.

Ein Jugendlicher, der mit dem Angeklagten befreundet ist, präsentierte sich im Zeugenstand sichtlich nervös. Regelmäßig antwortete er auf die Fragen von Richter Groß mit der gleichen Antwort, obwohl er seinerzeit bei der Polizei detailliert Auskunft über die Tatnacht, die auf Anfang November datiert, gegeben hatte. „Ich weiß es nicht. Es ist so lange her.“

Während er gewisse Tatvorgänge gut wiedergeben konnte, hatte er bei anderen Geschehnissen, die durchaus Relevanz haben, gar keine Erinnerung mehr. Weswegen Richter Groß den Druck erhöhte und ihn fragte, ob nicht nur er als Richter, sondern auch jemand aus dem Freundeskreis des Zeugen ihn unter Druck setzen würde. Dies hat er verneint, wobei man letztlich nicht so recht wusste, warum er im Gerichtssaal weinte. Wegen einer möglichen Vereidigung oder weil ihn jemand zu einer Aussage genötigt hat, die den Angeklagten in ein besseres Licht rückt?

Auch einer der Geschädigten sagte vor Gericht aus. „Ich dachte, dass er damals auf Koks war“, sagte der 23-Jährige seinerzeit bei der Polizei über den Angeklagten, wobei er vor Gericht seine Aussage leicht korrigierte und sagte, dass er anders war als sonst. „Er war einfach nicht er selbst. Wobei ich mit ihm immer reden konnte.“ Laut seiner Zeugenaussage hätte der 20-Jährige ihn mit einem Schlagring geschlagen, wohingegen der Angeklagte am ersten Prozesstag sich dahingehend einließ, dass er mit einem Stein auf ihn draufschlug.

13 Taten werden dem Mann aus dem AK-Land vorgeworfen

Dem 20-jährigen Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft im Zeitraum Februar bis November 2021 insgesamt 13 Taten zur Last gelegt. Am 10. November 2021 soll es zwischen dem Angeklagten und einem weiteren Geschädigten zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte versucht haben soll, den Geschädigten mit einem Messer in den Oberkörper zu stechen.

Dem Geschädigten soll es jedoch gelungen sein, den Angriff abzuwehren und den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen, woraufhin der Angeklagte ihn mit einem Schlagring oder einem Stein gegen den Kopf geschlagen haben soll.

Zudem wird ihm vorgeworfen, zwei Tage später gemeinsam mit einem Mittäter in eine Tankstelle eingebrochen zu sein. Anlässlich dieser Tat sollen Waren im Gesamtwert von rund 95 Euro entwendet worden und ein Sachschaden von circa 3500 Euro entstanden sein. Der Angeklagte soll zudem bewaffnet im Februar 2021 200 Gramm Kokain und im November 2021 500 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.

Außerdem soll der Angeklagte anlässlich einer anderen Gelegenheit von einem Bekannten verlangt haben, dass er für ihn Drogen transportieren solle. Als der Bekannte dieses Ansinnen ablehnte, soll der Angeklagte ihn für den Fall, dass er zur Polizei gehen würde, mit dem Tode bedroht haben, woraufhin der Bekannte den Sachverhalt aus Angst nicht zur Anzeige gebracht haben soll. Darüber hinaus muss sich der 20-Jährige auch wegen Körperverletzungsdelikten verantworten.

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