Der Verein zeigt auf seiner Internetseite ein weiteres Bild aus der Serie und schreibt dazu: „Auf diesem Bild kann man durchaus erkennen, dass das Baby nicht weint, ebenso ist schwer einzuschätzen, welche Szenerie hier vorherrscht.“ In der Tat ist dort ein lachendes Kind zu erkennen, das über ein Spülbecken gehalten wird.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass auf einer englischsprachigen Seite im Internet behauptet wird, der Täter sei bereits gefasst und verurteilt. Laut Mimikama hat das Gerichtsverfahren in Wahrheit überhaupt nichts mit dem Foto von der vermeintlichen oder tatsächlichen Kindesmisshandlung zu tun, wie es suggeriert werde. Das Urteil stamme aus dem Jahr 2011. Das Foto, das im Netz kursiert, müsse hingegen auf Mai 2015 datiert werden.
mp
- Mehr dazu: www.mimikama.at/allgemein/wasserstrahl/