Gruppe hatte sich in altem Forsthaus eingenistet - Verfahren wegen Einbruchs gegen 22-Jährigen eingestellt
Amtsgericht Altenkirchen: Kein Urteil gegen Mitglied von „Chaos-WG“
Am alten Forsthaus in Altenkirchen rückte am 19. November 2019 die Polizei an, um das unbewohnte Gebäude zu räumen, in dem sich mehrere Personen unberechtigt aufhielten. Archivfoto: Heinz-Günter Augst
Augst

Es war eine ziemlich chaotische „Wohngemeinschaft“, die sich im November 2019 im alten Forsthaus in Altenkirchen, einem unbewohnten und zurückstehenden Gebäude an der Kölner Straße nahe der Aral-Tankstelle, zusammengefunden hatte. Nun beschäftigte deren Treiben das Altenkirchener Amtsgericht.

Lesezeit 2 Minuten
Hintergrund: Eine Gruppe jüngerer Leute hauste dort gemeinsam, Alkohol und Betäubungsmittel spielten eine große Rolle – bis die Polizei am 19. November das Haus räumte und vier Personen vorübergehend festnahm. Einem inzwischen 22-Jährigen wurde vorgeworfen, bei einem Einbruch in ein Gebäude weiter stadtauswärts an der Kölner Straße eine Kamera und eine Matratze gestohlen zu haben.

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