Für Anwohner der Wiesen- und Weiherstraße gilt Verschonungsregelung
Ab 2024: Wiederkehrende Beiträge kommen auch für Wallmenroth
Die Anwohner der Weiherstraße in Wallmenroth sind vorerst von den wiederkehrenden Beiträgen befreit. Für die Anwohner dieser Straße, wie auch der Wiesenstraße, gilt eine Verschonungsregelung.
Thomas Leurs

Die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge beschäftigte auch den Ortsgemeinderat Wallmenroth.

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Die Anwohner der Weiherstraße in Wallmenroth sind vorerst von den wiederkehrenden Beiträgen befreit. Für die Anwohner dieser Straße, wie auch der Wiesenstraße, gilt eine Verschonungsregelung.
Thomas Leurs

Das Gremium habe sich schon seit 2008 mit diesem Thema auseinandergesetzt, erläutert Ortsbürgermeister Michael Wäschenbach. Auch in den folgenden kommunalen Wahlkämpfen seien die Pläne Thema gewesen und auch im Rat kontrovers diskutiert worden. 2019 zeichnete sich dann ab, dass die Einführung kommen werde, so der Ortsbürgermeister. Der CDU-Kommunalpolitiker und Landtagsabgeordnete hält nach wie vor dagegen die Abschaffung der Beiträge für Straßenbau für die gerechtere Form.

Doch auch Wallmenroth muss die wiederkehrenden Beiträge zum 1. Januar 2024 einführen. In der Sitzung wurden auch die Bürger über Einzelheiten informiert. Nach der Präsentation konnten die Einwohner Fragen stellen. Diese drehten sich um Berechnungsgrundlagen wie Grundstückstiefen, beispielsweise im Überschwemmungsgebiet der Sieg oder bei Bauerwartungsland wie hinter der Kirche.

Für Anwohner der Wiesen- und Weiherstraße gilt Verschonungsregelung

Zwei Straßen, die Wiesen- und die Weiherstraße, werden in diesem Jahr noch in Teilbereichen fertig erschlossen. Die Anwohner dort fallen nach der Einführung unter die Verschonungsregelung. In einer der nächsten Sitzungen wird die Satzung beschlossen. Wäschenbach sicherte Transparenz bei der Einführung zu. Wallmenroth hat noch keinen Haushalt 2023/2024. Deswegen müssen Maßnahmen neu berechnet werden. Der Ortsbürgermeister bedauert das.

Außerdem war auf der Zusammenkunft das vom Kreis Altenkirchen initiierte Projekt „Blühende Friedhöfe“ Thema. Die Ortsgemeinde wird sich hier erneut beteiligen. Wobei sich die Aussaat in diesem Jahr auch auf den Bereich rund um das Glockenhaus erstrecken solle, wie Ortsbürgermeister Michael Wäschenbach die Ergebnisse der Beratung im Ortsgemeinderat zusammenfasst.

Blühflächen sollen nachgesät werden

Der Bauhof habe zwar Bedenken angemeldet wegen der Bewässerung, doch die Gemeinde habe den Gemeindearbeitern mit auf den Weg gegeben „der Natur ihren Lauf zu lassen“, wie es Wäschenbach formuliert. Aufgeben ist keine Option, ganz im Sinne der Ziele des Projekts: Durch den extrem trockenen Sommer entwickelten sich einige Blühflächen leider nicht so gut wie im ersten Projektjahr. Einige Flächen zeigten erst zum etwas feuchteren Herbst hin einen schönen Blühaspekt, heißt es. Zudem setzten sich aufgrund der starken Trockenheit auf einigen Flächen vermehrt Ackerunkräuter durch, bevor die eigentliche Saatgutmischung austreiben konnte.

„Wir möchten daher allen Gemeinden, die im vergangenen Jahr Probleme mit ihren Flächen hatten und die diese im jetzigen Frühjahr nochmals vorbereiten und erneut ansäen möchten, die Bereitstellung von Saatgut anbieten“, so die Behörde. Die Kommunen haben Zeit, sich bis zum 24. März zu melden. Der Gemeinderat von Wallmenroth hat nun entschieden, sowohl die vertrocknete Fläche nachzusäen als auch die Flächen, wie erwähnt, zu erweitern. Die Ortsgemeinde möchte vom Kreis Altenkirchen im Rahmen des Projekts „Blühende Friedhöfe“ deshalb Saatgut für 200 Quadratmeter überlassen bekommen.

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